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Mai 05/1999
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ANTRAG VON SPD, CDU/CSU, B 90/GRÜNE UND F.D.P.

Kinder vor Einsatz als Soldaten schützen ­ Form von Kinderarbeit

(as) Die Bundesregierung soll dafür eintreten, daß der zwangsweise Einsatz von Kindern als Soldaten in bewaffneten Konflikten in die Bestimmungen über die "schlimmsten Formen von Kinderarbeit" miteinbezogen wird oder bei der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur UN­Kinderrechtskonvention "Kinder in bewaffneten Konflikten" mit Nachdruck dafür eintreten, daß diese Problematik weiterverfolgt wird.

Das sieht ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. zu den Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit (14/885 neu) vor. In dem Antrag, der am 7. Mai vom Bundestag angenommen wurde, begrüßen die Fraktionen die Absicht der ILO, bei der 87. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 1999 ein "Übereinkommen über das Verbot und die unverzügliche Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit" und eine diesbezügliche Empfehlung zu verabschieden.

Die Regierung wird zudem aufgefordert, sich bei der Erarbeitung dieses neuen ILO­Übereinkommens auch dafür einzusetzen, daß es verbindliche Verfahrensvorschriften enthält und die Erarbeitung von Aktionsprogrammen vorschreibt. Bei den Beratungen zur Bestimmung und Identifikation schlimmster Formen von Kinderarbeit und zur Planung und Durchführung von Aktionsprogrammen sollen Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf Vorschlag der Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört werden.

Der Bundestag erwartet von der Regierung, daß diese sich dafür stark macht, daß im Sinne des neuen Übereinkommens der Ausdruck "schlimmste Formen von Kinderarbeit" auch jene Formen erfaßt, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, Kinder von tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Grundbildung ausschließen. Überall dort wo in dem Übereinkommen oder der Empfehlung von NGO die Rede ist, sollen auch die Selbsthilfeorganisationen von Kindern aufgeführt werden. Zudem müsse unterbunden werden, daß Initiativen, die auf die Umsetzung des Verbots und die unverzügliche Beseitigung schlimmster Formen der Kinderarbeit abzielen, zur Kriminalisierung arbeitender Kinder und ihrer Selbstorganisation mißbraucht werden können. In dem neuen Übereinkommen soll zudem klargestellt werden, daß Kinder wegen ihrer Arbeit nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen.In der Begründung weisen die Fraktionen darauf hin, weltweit arbeiteten nach Schätzungen der ILO insgesamt 250 Millionen Kinder. Sie arbeiteten als Sklaven in privaten Haushalten, würden zur Prostitution gezwungen oder als Kindersoldaten mißbraucht. Oft arbeiteten sie auch unter unwürdigen Bedingungen in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen, häufig mit schwerwiegenden körperlichen und seelischen Folgen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905041a
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