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Oktober 08/1999
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BERICHT DES BUNDESKARTELLAMTS

Keine außergewöhnlichen Gefahren durch Großfusionen befürchtet

(wi) Keine "außergewöhnlichen Gefahren" gehen nach Auffassung der Bundesregierung von der Entwicklung aus, dass sich immer mehr Großunternehmen zusammenschließen, die auf Produkt­ und Dienstleistungsmärkten international miteinander konkurrieren. In ihrer Stellungnahme zum Bericht des Bundeskartellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1997/1998 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (14/1139) begrüßt die Bundesregierung Fusionen, auch zwischen Großunternehmen, wenn sie dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu sichern und die Versorgung der Märkte zu verbessern.

Die vorhandenen Regelungen der Fusionskontrolle hält die Regierung für grundsätzlich ausreichend. Sie stellten sicher, dass solche Zusammenschlüsse den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 1997 und 1998 hat das Bundeskartellamt insgesamt 3.639 Unternehmenszusammenschlüsse registriert. Zwölf Zusammenschlüsse seien untersagt worden.

Zwar sei die Zahl der vollzogenen und beim Bundeskartellamt angezeigten Unternehmenszusammenschlüsse im Berichtszeitraum gegenüber der Vorperiode sprunghaft angestiegen, so die Regierung, doch gebe diese Zunahme keinen Anlass zur Besorgnis, weil sie überwiegend auf wettbewerbsrechtlich unproblematische Übernahmen kleinerer Unternehmen zurückzuführen sei.

Die Bundesregierung begrüßt, dass durch die Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts im Fall Bertelsmann­Kirch/Premiere auf dem Pay­TV­Markt die Voraussetzungen für Wettbewerb erhalten worden seien. Dass diese Chancen im Markt tatsächlich realisiert werden, zeige die Übernahme des Pay­TV­Senders "Premiere" durch die Kirch­Gruppe, die vom Bundeskartellamt genehmigt worden sei. Davon erwartet die Bundesregierung vorteilhafte Auswirkungen auf den künftigen Wettbewerb.

Die Tatsache, dass die Europäische Kommission im Fall Hochtief/Deutsche Bank/ Holzmann eine mögliche Rückverweisung angekündigt und dadurch die Unternehmen zur Rücknahme ihres Antrages veranlasst hat, wertet die Bundesregierung als Signal dafür, dass die Wettbewerbsbehörden ein "forum shopping" von Unternehmen nicht akzeptieren. Die Entscheidungspraxis zeige, dass die Beurteilungskriterien von Bundeskartellamt und Europäischer Kommission weitgehend identisch seien. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Wettbewerbskontrolle.

Im Handel habe sich der seit Jahren zu beobachtende Konzentrationsprozess fortgesetzt, heißt es weiter. Nach wie vor sei diese Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel deutlicher ausgeprägt als im übrigen Handel. Einzelhandelsmärkte seien durch intensiven Wettbewerb gekennzeichnet, der in vergleichsweise niedrigen Umsatzrenditen und Verbraucherpreisen seinen Ausdruck finde. Im Einzelhandel seien keine Marktbeherrschungen festgestellt worden. Deutlich zugenommen haben in den letzten beiden Jahren die Zahl der Anmeldungen von Fusionsvorhaben der Europäischen Kommission. Die Ursache dafür sieht die Bundesregierung im realen Umsatzwachstum der Unternehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908053a
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