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November 10/1999
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EXPERTEN IM GESUNDHEITSAUSSCHUSS

"Fixerstuben" lösen Drogenproblem nicht – Neue Polizeistrategie nötig

(ge) Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen oder so genannten "Fixerstuben" verschaffen zwar den Konsumenten Erleichterung, tragen aber nicht dazu bei, die Krankheit Sucht zu bekämpfen. Das betonte Professor Täschner von der Klinik für Psychotherapie des Bürgerhospitals in Stuttgart am 10. November in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses.

Basis des Hearings war der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (14/1515). Täschner erklärte, er betrachte den Gesetzentwurf aus medizinischer Sicht und vermisse den "therapeutischen Impetus". Die Gesetzesinitiative berühre nur "Marginalien"; wichtig sei es aber, neue Therapieansätze zu schaffen. Zudem zeige die Erfahrung, dass auch Methadonabhängige in die Drogenkonsumräume gingen, um zusätzlich Heroin zu konsumieren. Dies eröffne Möglichkeiten des Konsums, die "nicht wünschenswert sein können".

Jürgen Roters, seit fünf Jahren Polizeipräsident in Köln, begrüßte die Initiative, da man zusätzliche Angebote für Drogenabhängige, insbesondere für Konsumenten harter Drogen, brauche. Seitdem die offenen Drogenszenen zerschlagen wurden, sei es notwendig, Alternativen zu bieten.

Die Polizei sehe Drogensüchtige als Kranke, die Hilfe brauchten. Die Einrichtung von Fixerstuben müsse allerdings mit einer geänderten Polizeistrategie einhergehen und gleichzeitig die offene Drogenszene und das organisierte Verbrechen bekämpfen. Der Drogenkonsum in Parks und Seitenstraßen müsse verhindert werden, da er unangenehm für die Anwohner und entwürdigend für die Drogensüchtigen sei. Drogenkonsumräume seien ein erster Schritt, Repressionen und Hilfe zusammenzuführen. Erforderlich seien jedoch eine vernünftige Ausstattung der Räume, eine Festlegung des Alters der Konsumenten und Therapieangebote. Da die Legalisierung von Fixerstuben nicht unbedingt auf Akzeptanz stoßen werde, sei eine klare Regelung nötig, so der Polizeipräsident.

Oberstaatsanwalt Harald Hans Körner aus Frankfurt am Main begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs, die Fixerstuben zu legalisieren. Kritisch äußerte er sich allerdings zu der konkreten Ausführung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910021b
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