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November 10/1999
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DRITTES EURO­EINFÜHRUNGSGESETZ VERABSCHIEDET

Zur Währungsumstellung Euro­Münzen im Plastikbeutel

(fi) Schon kurz vor der Währungsumstellung von D­Mark auf Euro am 1. Januar 2002 können die Bürger "konfektionierte Haushaltsmischungen" mit jeweils 19 Euro­Münzen im Wert von 10 Euro erwerben. Dies berichtete die Bundesregierung am 27. Oktober im Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein drittes Euro­Einführungsgesetz (14/1673).

Damit soll es interessierten Haushalten ermöglicht werden, sich einige Tage vor dem Jahreswechsel 2001/2002 mit den notwendigen Münzen auszustatten. Die Haushaltsmischungen werden nach Regierungsangaben in "Plastikbeuteln mit Bundesadler" ausgegeben. Die Banken hätten bereits 43 Millionen solcher Haushaltsmischungen geordert.

Der Bundestag stimmte dem dritten Euro­Einführungsgesetz am 4. November zu, nachdem es der Finanzausschuss einstimmig bei Enthaltung der PDS­Fraktion in geänderter Fassung angenommen hatte (14/1962). Darin enthalten ist ein "Gesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen". Es beendet die Eigenschaft von DM­Banknoten und ­Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zum Jahresende 2001. Ferner erweitert es den strafrechtlichen Schutz vor Fälschungen oder Verfälschungen von DM­Banknoten und ­Münzen nach Ablauf des Jahres 2001. Im dritten Euro­Einführungsgesetz sind darüber hinaus ein neues Münzgesetz und eine Änderung des Bundesbankgesetzes enthalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910033c
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