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Dezember 12/1999
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GEMEINSCHAFTSAUFGABE "REGIONALE WIRTSCHAFTSSTRUKTUR"

Ausschüsse lehnen Brüsseler Vorgabe für eine reduzierte Förderkulisse ab

(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat die Bundesregierung am 15. Dezember einstimmig darin bestärkt, gegen die geplante Absenkung der Fördergebietskulisse der Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" (GA) von 23,4 Prozent auf 17,6 Prozent der deutschen Bevölkerung durch die Europäische Kommission vorzugehen. Notfalls sollte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte den Ausschuss wie zuvor auch den Tourismusausschuss über die Auseinandersetzung mit der Kommission über die ab 2000 gültige nationale und EU­Förderkulisse unterrichtet. Die Kommission habe die Neuabgrenzung des Fördergebietes in den neuen Ländern genehmigt. Der Umfang des Regionalfördergebietes in Westdeutschland und Berlin werde dagegen förmlich geprüft.

Danach verlange Brüssel, das Fördergebiet von 23,4 Prozent der Bevölkerung, die der Planungsausschuss der GA auf der Basis einer früheren Berechnung der Kommission zugrunde gelegt hatte, auf 17,6 Prozent zu reduzieren. Bedingung dafür sei aber, dass Deutschland die Kommissionsentscheidung in nationales Recht umsetzt und genehmigte Regionalbeihilfen nur im reduzierten Fördergebiet gewährt werden. Für Deutschland komme eine Rücknahme des Planungsausschuss­Beschlusses nicht in Betracht, um die Option für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof aufrechtzuerhalten. Brüssel wolle am 9. Februar eine Entscheidung treffen.

Die Möglichkeit einer Klage will die Bundesregierung nach Angaben des Ministeriums prüfen und mit den Ländern abstimmen. Die CDU/CSU­Fraktion betonte, damit handele die Kommission gegen den erklärten Willen der Bundesregierung und aller Länder. Dies habe mit dem Grundsatz der Subsidiarität nichts zu tun.

Im Tourismusausschuss hatte die SPD betont, auch für die strittigen 5,8 Prozent der Bevölkerung sollte Rechtssicherheit hergestellt werden. Deshalb sei so bald wie möglich eine klare Lösung erforderlich. Ein Klageverfahren könne etwa drei Jahre dauern, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Mit Mitteln der GA werden die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie gewerbliche Investitionen in benachteiligten Regionen gefördert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912036a
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