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Das Parlament
Nr. 01-02 / 12.01.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Transparenz hat rechtliche Grenzen

Rüstungsexportbericht

Alle Bemühungen, die Transparenz des Rüstungsexportsberichts der Bundesregierung zu erhöhen, finden ihre Grenze in den rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und in der Verfügbarkeit belastbaren Zahlungsmaterials. Darauf verweist die Regierung in einem Bericht zu einer möglichen höheren Transparenz des Rüs-tungsexportberichts (15/2256).

Sie macht darin deutlich, dass sich die Transparenz der seit 1999 jährlich veröffentlichten Rüstungsexportberichte stetig verbessert habe. Im Bericht für das Jahr 2002 würden erstmals Genehmigungen für Ausfuhren von Kleinwaffen und zugehöriger Munition in Drittländer nach Wert, Stückzahl, Ländern und Waffenart aufgeschlüsselt. Für künftige Berichte will die Regierung nach eigenen Angaben prüfen, ob die Genehmigungen für Entwicklungsländer bei der Aufbereitung des Datenmaterials noch stärker zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus, heißt es weiter, würden Rüs-tungsexportberichte anderer Länder darauf hin untersucht, ob sie Ansätze enthalten, die für die Berichte der Bundesregierung "fruchtbar gemacht werden können".

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