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015/2002
Stand: 23.01.2002
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Möglichkeiten für Lärmschutz an Bundesautobahnen prüfen

Petitionsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/MIK) Um Lärmschutz an Bundesautobahnen ging es bei einer Anhörung des Petitionsausschusses am Mittwochvormittag. Grundlage war die Eingabe einer Bürgerinitiative, die der Ausschuss vor einem halben Jahr dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" überwiesen hatte.

In der Petition setzt sich die Initiative für aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 2 im Bereich Bielefeld - Sennestadt ein. Die Petenten verweisen auf das gestiegene Verkehrsaufkommen sowie auf benachbarte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, in denen ebenfalls aktive Lärmschutzmaßnahmen verwirklicht worden seien. Die Vertreterin des BMVBW wies darauf hin, dass der von den Petenten angesprochenen Autobahnabschnitt der A 2 nur auf der Grundlage der Lärmsanierung beurteilt werden könne; Lärmschutz auf der Grundlage der Lärmvorsorge komme nicht in Betracht. Ein auf der Grundlage der sogenannten Härtefallregelung 1984 erstellter Lärmentwurf habe für diesen Bereich festgestellt, dass die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen in keinem Verhältnis zum Schutzzweck stünden. Eine Neubewertung auf Grund der 1990 gesenkten Vorsorgegrenzwerte sei nicht möglich, da die Härtefallregelung aufgehoben worden sei. Eine Ausnahme gelte nur für die Fälle, wo Lärmschutzmaßnahmen den betroffenen Eigentümern "schriftlich" zugesichert worden seien. Eine solche Zusicherung sei für den Teilabschnitt Bielefeld - Sennestadt nicht gegeben worden. Weiter wies sie auf die fehlende Rechtsgrundlage hin. Um die Situation zu ändern müsste ein neues Gesetz erlassen werden, dass mit hohen Kosten verbunden sei.

Nach Auffassung der Abgeordneten ist den betroffenen Bürgern nur schwer zu vermitteln, dass bei ihnen kein Lärmschutz durchgeführt werden könne, während dies an anderen Teilabschnitten der Fall gewesen sei. Deshalb regten die Parlamentarier an, nochmals den Dialog mit den Betroffenen zu suchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_015/01
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