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038/2002
Stand: 14.02.2002
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Kommission zum Schutz der Ostsee volle Unabhängigkeit zusichern

/Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/8217) vorgelegt, mit dem der Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee die "volle Unabhängigkeit" zugesichert werden soll. Damit setzt sie ein internationales Übereinkommen vom 2. Februar 1998 in nationales Recht um. Ziel des Abkommens ist es, mithilfe der so genannten Helsinki-Kommission eine Meeresverschmutzung des Ostseegebiets aus den dafür möglichen Verschmutzungsquellen zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, müsse sowohl den Bediensteten der Kommission als auch den Sachverständigen im Auftrag der Kommission diejenigen Vorrechte und Immunitäten gegeben werden, mit denen sie ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit wahrnehmen können. Weiter heißt es in dem Abkommen, die Helsinki-Kommission agiert völkerrechtlich auf der Grundlage des Helsinki-Übereinkommens von 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, welches am 17. Januar 2000 in Kraft getreten ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_038/01
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