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039/2002
Stand: 15.02.2002
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Unternehmer beim Kampf gegen Schwarzarbeit in die Verantwortung nehmen

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Im Baubereich sollen die gewerblichen Unternehmer stärker in die Verantwortung genommen werden, um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu bekämpfen. In einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf (14/8221) heißt es, die Firmen müssten in Zukunft für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer ihrer Nachunternehmer wie selbstschuldnerische Bürgen haften. Durch diese Vorschriften werden nach Überzeugung der Exekutive die Unternehmer veranlasst, bei der Auswahl ihrer Nachunternehmer zu prüfen, ob diese sich illegaler Praktiken bedienen. Bisher seien oftmals trotz eindeutiger Indizien für das Vorliegen von illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel unrealistische Preiskalkulationen, die Augen verschlossen worden. Weiter ist vorgesehen, die Sanktionen bei Verstößen erheblich zu erhöhen. Damit wolle man die Abschreckungswirkung erhöhen. Den erheblichen Gewinnchancen bei illegaler Beschäftigung müsse auch ein entsprechendes Risiko gegenübergestellt werden. Daher sollte die Möglichkeit eines Ausschlusses von öffentlichen Aufträgen für bis zu vier Jahren Unternehmer davor abschrecken, sich illegaler Praktiken zu bedienen. Darüber hinaus sollen Arbeitsmarktstraftaten den Wirtschaftskammern zugewiesen und Länder ermächtigt werden, an den Amtsgerichten besondere Abteilungen für die große Zahl an Arbeitsmarktstraftaten einzurichten, da diese auf Grund ihrer Vielfältigkeit spezielle Kenntnisse bei den Strafgerichten erforderten.

Zur Begründung heißt es, illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigten in erheblichem Maße die Volkswirtschaft. Durch den unfairen Wettbewerb würden viele Unternehmen in ihrem Bestand bedroht. Sie könnten im Preiskampf gegen die oft preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Diese Wettbewerbsverzehrung führe zum Verlust von legalen Arbeitsplätzen und verhindere die Schaffung neuer Beschäftigung. Daher müssten die illegale Beschäftigung und der Leistungsmissbrauch auf verschiedenen Ebenen besser bekämpft werden. Sozial schädliche Folgen seien zu mindern. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Regierungsinitiative grundsätzlich, sieht jedoch Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Beispiel sollen alle für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden verpflichtet werden, Daten auszutauschen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_039/01
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