Bundesregierung will das Gewerberecht bereinigen
Berlin: (hib/VOM) Rechtsbereinigung und Deregulierung sind Ziele der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften (14/8796). Vor allem die bisherigen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung seien zum Teil sowohl inhaltlich als auch sprachlich nicht mehr zeitgemäß, unübersichtlich und im aktuellen Arbeitsleben schwer anwendbar. Die Regierung will sie daher grundsätzlich neu gestalten. Es sollen verständliche Grundnormen hergestellt und Rechtsklarheit sowie Rechtssicherheit geschaffen werden. Betroffen davon seien Regelungen zur Vertragsfreiheit, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zur Entgeltzahlung, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Entfallen sollen die Vorschriften über Lohnbücher, über die Lohnzahlung in Gaststätten, über Lohneinbehaltungen, über Bestimmungen einer Gemeinde zur Festsetzung von Lohnzahlungsfristen und über das Verbot der Lohnverwirkung. An ihre Stelle sollen die allgemeinen Vorschriften treten, etwa die schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Leistungsstörungen und ergänzende arbeitsrechtliche Regelungen.
Darüber hinaus verfolgt die Regierung das Ziel, Arbeitsschutzvorschriften komplett aus der Gewerbeordnung herauszunehmen. Die meisten Bestimmungen könnten ersatzlos entfallen, heißt es. Ein Abgleich mit der Arbeitsstättenverordnung zeigt, so die Regierung, dass dort bereits ausreichende Vorschriften zu Umkleide- und Waschräumen sowie Toilettenräumen vorhanden seien. Andere Regelungen wie die Bestimmungen über Anstand und Sitte im Betrieb sowie die Vorschrift über die Geschlechtertrennung bei der Arbeit würden im Rahmen einer modernen Arbeitswelt als überholt empfunden. Außerdem seien diese Vorschriften in allgemeiner Form im Arbeitsschutzgesetz bereits enthalten. Nicht verzichtet werden könne dagegen auf Bestimmungen über Gemeinschaftsunterkünfte. Diese Vorschrift der Gewerbeordnung will die Regierung in die Arbeitsstättenverordnung übernehmen. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme einige Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum großen Teil zustimmt.