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107/2002
Stand: 24.04.2002
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Tariftreuegesetz in geänderter Fassung angenommen

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/

Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftausschuss hat den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (14/7796) am Mittwochvormittag in geänderter Fassung angenommen. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf, die PDS enthielt sich. Einen Änderungsantrag der PDS lehnte der Ausschuss mit großer Mehrheit ab. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit dem Gesetz sollen die Auftragnehmer öffentlicher Bauaufträge verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmern mindestens die am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Diese Verpflichtung haben SPD und Bündnisgrüne in einem von ihnen vorgelegten Änderungsantrag auch auf die Nachunternehmer ausgedehnt. Neu ist zudem, dass das Gesetz ab geschätzten Auftragswerten von 100.000 Euro ab Inkrafttreten, 75.000 Euro ab 2003 und von 50.000 Euro ab 2004 gelten soll. Ebenso soll die Tariftreuepflicht ab Inkrafttreten auf 92,5 Prozent der gültigen Tariflöhne und -gehälter, ab 2003 auf 95 Prozent und ab 2004 ab 97,5 Prozent begrenzt sein. Ab 2005 sollen dann die vollen tariflichen Löhne und Gehälter von den Auftragsfirmen gezahlt werden müssen. Diese Änderung wurde in den Entwurf aufgenommen, um ostdeutsche Unternehmen nicht von öffentlichen Aufträgen im Westen auf Grund des dort höheren Tarifniveaus auszuschließen. Nach Regierungsangaben handelt es sich bei dem Register unzuverlässiger Unternehmen um ein reines Informationsregister. Es soll jene Unternehmen auflisten, die von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen soll als unzuverlässig gelten, wenn es oder leitende Mitarbeiter sich Straftaten haben zu Schulden kommen lassen.

Die FDP betonte ihre Ablehnung des Entwurfs, die auch nach Vorlage der Änderungsanträge bestehen bleibe. Sie kritisierte, dass die Zollverwaltung die Einhaltung der Tariftreue kontrollieren solle. Auch die Unionsfraktion bemängelte, dass aus dem Zoll eine "sozial- und arbeitsmarktpolitische Beobachtungsgruppe" gemacht werde. Die Änderungen milderten zwar die schlimmsten Auswirkungen auf die neuen Länder, mit dem Gesetz werde sich aber dennoch das Bauvolumen verkleinern. Die SPD bezeichnete die Korruptionsbekämpfung als "lebenswichtig". Die Wirtschaft werde vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Im Übrigen kontrolliere der Zoll schon seit langem die Einhaltung von Mindestlöhnen im Baugewerbe, so die Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen betonten, für ostdeutsche Auftragnehmer sei eine faire Übergangslösung erreicht worden. Der Kompromiss könne sich sehen lassen, um das weitere Vordringen von Dumpinglöhnen auch im Wettbewerb innerhalb der EU zu unterbinden.

Die PDS erklärte, sie unterstütze das Ziel des Entwurfs, bemängelte jedoch, dass die Koalition sich mit ihren Änderungen weiter von diesem Ziel entfernt habe. Sie plädierte dafür, die Bagatellgrenze beim Auftragswert auf 10.000 Euro herabzusetzen. Die Staffelung der Tariflöhne werde Dumping nicht verhindern, sondern es langfristig fördern. Auf Grund der jetzigen Regelung würden ostdeutsche Baubetriebe "auf lange Sicht" im Niedriglohnbereich agieren, statt Tariflöhne zu zahlen, so die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_107/01
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