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132/2002
Stand: 22.05.2002
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Regierung: Umsetzung des SGB IX gestaltet sich positiv

/Arbeit und Soziales/Antworten

Berlin: (hib/NEI) Die Umsetzung des Sozialgesetzbuches IX (SBG IX) beurteilt die Bundesregierung in ihren Antworten (14/8971 und 14/8972) auf Kleine Anfragen der Fraktionen von FDP (14/8749) und PDS (14/8737) als insgesamt positiv. Bisher seien nach Aussage der Bundesregierung 216 Servicestellen eingerichtet worden. Sie verweist weiter auf eine Aussage des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, nach der insgesamt 544 Standorte festgelegt wurden. Der Verband gehe davon aus, dass bis zum Jahresende in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen eingerichtet sein werden. Im Durchschnitt seien die Servicestellen von etwa fünf bis zehn Personen pro Woche besucht worden, sagt die Regierung unter Berufung auf den Verband. Die Inanspruchnahme sei regional unterschiedlich und insgesamt noch nicht zufriedenstellend. Deshalb habe das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Rehabilitationsträger aufgefordert, die Servicestellen bekannt zu machen. Dies solle zusätzlich von den Verbänden und Organisationen der behinderten Menschen unterstützt werden.

Auf die Frage der FDP nach einer Beteiligung der Behindertenverbände an der Umsetzung des SGB IX antwortete die Regierung, sie habe mehrfach allen Beteiligten gegenüber den Nutzen ihrer Mitarbeit als Experten in eigener Sache betont. An den Vorbereitungen der gemeinsamen Empfehlungen seien die Verbände bisher nur in der Arbeitsgruppe "Früherkennung/Frühförderung" beteiligt gewesen. Es werde jedoch begrüßt, wenn die Verbände frühzeitig Gelegenheit zur Einbringung ihres Sachverstandes erhielten.

Die PDS erkundigte sich nach der Sicherung des im SGB IX festgelegten Vorrangs der Prävention. Diese Prävention sei ein Grundprinzip, das auch im betrieblichen Kontext zu berücksichtigen ist, so die Regierung in ihrer Stellungnahme. Die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation habe mit den Vorarbeiten für eine gemeinsame Empfehlung zur "frühzeitigen Feststellung des Rehabilitationsbedarfs" begonnen, heißt es weiter. Auf die Frage nach dem Stand der Sicherstellung von barrierefreien Zugängen zu den Einrichtungen der Sozialleistungsträger und den Verwaltungs- und Dienstgebäuden der Rehabilitationsträger verweist die Regierung auf Aussagen des Verbandes der Rentenversicherungsträger und der Rehabilitationsträger, wonach bei Verwaltungsgebäuden und gemeinsamen Servicestellen kaum noch Zugangsbarrieren bestünden. Die Beseitigung der in einigen Servicestellen noch bestehenden Probleme im Sanitärbereich seien eingeleitet worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_132/04
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