Psychiatrische Behandlungen verstetigen und fortentwickeln
Berlin: (hib/RAB) Die psychiatrischen Behandlung soll so verstetigt und fortentwickelt werden, dass die Gleichstellung psychischer Kranker gegenüber körperlich Kranken weiter verbessert wird. Dafür tritt die Koalition in einem Antrag (14/9555) ein. In diesem Sinne sei wichtig, insbesondere den Anteil teilstationärer und ambulanter Hilfen als ambulante Komplexleistungen sowohl in der Akutbehandlung als auch in der Rehabilitation weiter zu erhöhen. Nach Überzeugung der Parlamentarier müssen die Selbstverwaltung, die Forschung und das öffentliche Gesundheitswesen dafür sorgen, dass die Unterversorgung von jungen chronisch Kranken beseitigt wird. Darüber hinaus müsse die ambulante psychiatrische Behandlungspflege in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden. Bisher sei es den Selbstverwaltungsorganen nicht gelungen, hierüber eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.
Zur Begründung argumentieren die Abgeordneten, im Jahr 2000 sei von Expertenseite übereinstimmend festgestellt worden, dass es im Verlauf des Reformprozesses der psychiatrischen Behandlung erhebliche Fortschritte in der Versorgung gegeben habe. Dazu zähle beispielsweise die Dezentralisierung der stationären Versorgung durch den Aufbau von zirka 160 psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Auch sei es gelungen, die stationäre Verweildauer auf 20 bis 40 Tage zu senken. Dennoch würden nach wie vor bestehende Mängel insbesondere der ambulanten Behandlung und Rehabilitation beklagt. Vermisst würden flächendeckende, ambulante und komplementäre Versorgungsstrukturen sowie die Vernetzung, Kooperation und Koordination zwischen den Versorgungsdiensten.