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199/2002
Stand: 02.08.2002
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Gentechnik-Potenzial mit Blick auf Ergebnisse des Ernährungsgipfels ausloten

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/NEI) Im Hinblick auf die wachsende Weltbevölkerung und die knapper werdenden, für die Ernährung benötigten Ressourcen, wird nach Ansicht der Bundesregierung das Potenzial der Gentechnik entsprechend der Ergebnisse des Welternährungsgipfels der Vereinten Nationen auszuloten sein. Erprobte und bewährte neue Technologien sollten auf sichere und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Weise eingeführt werden, heißt es in der Antwort der Regierung (14/9827) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/9729). Die Regierung unterstütze viele Entwicklungsländer im Rahmen des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit beim Aufbau der Kapazitäten, um die Gentechnik selbstbestimmt und sicher nutzen zu können. Laut Antwort muss die Wahlfreiheit der Verbraucher für oder gegen den Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel durch umfassende und praktikable Kennzeichnungsvorschriften gewährleistet werden. Dies gelte auch dann, wenn sich kein gentechnisch verändertes Material mehr im Endprodukt nachweisen lässt.

Nach Ansicht der Regierung ist die Einhaltung anspruchsvoller Lebensmittelstandards auch für die Entwicklungsländer erforderlich. Man müsse diese durch finanzielle und technische Hilfe in den Stand versetzen, diese Standards zu erfüllen. Sie weist weiter darauf hin, dass aus Drittstaaten in das Hoheitsgebiet der EU importierte Lebensmittel hinsichtlich ihrer Gehalte an Rückständen den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie den nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten entsprechen müssen. Insbesondere für Lebensmittel tierischer Herkunft gebe es detaillierte Bestimmungen und auch für sie gelte das Lebensmitteletikettierungsrecht der EU. Die agrarexportierenden Entwicklungsländer würden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert, sich die notwendige Technologie und die notwendigen Kenntnisse zur Erfüllung der gesetzten Standards der Lebensmittelproduktion anzueignen. Bilaterale und überregionale Projekte konzentrierten sich dabei unter anderem auf das Zusammenbringen der verschiedenen Akteure aus Regierung und Privatwirtschaft, die Beseitigung von Informationsdefiziten und den Aufbau von Kontrollsystemen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_199/01
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