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211/2002
Stand: 28.08.2002
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Anwendungsbereich der DNA-Analyse ausdehnen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Der Anwendungsbereich der DNA-Analyse, der bisher auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränkt war, soll auf alle Straftaten mit sexuellem Hintergrund ausgedehnt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (14/9887) vor. In der Begründung heißt es, eine konsequente Nutzung der DNA-Analyse sei zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern erforderlich. In diesem Bereich seien weniger gewichtige Straftaten oftmals der Beginn einer kriminellen Karriere. Wesentlich bleibe aber nach wie vor die Prognose, dass im betreffenden Einzelfall künftig eine Straftat von erheblicher Bedeutung zu befürchten sei. Die Bundesregierung stimmt dem Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme weitgehend zu und sieht lediglich Präzisierungsbedarf hinsichtlich der konkreten Gesetzesformulierung sowie der Begründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_211/02
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