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228/2002
Stand: 26.09.2002
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Verstärktes bundespolitisches Engagement im Naturschutz gefordert

/Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/NEI) Die Modernisierung der Naturschutzpolitik erfordert auch ein verstärktes bundespolitisches Engagement, um die regionalen Aktivitäten zu koordinieren und eine gemeinsame Orientierung anzustoßen. Aus diesem Grund sei die Entwicklung einer nationalen Naturschutzstrategie anzuregen, heißt es in einem Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, das die Bundesregierung in einer Unterrichtung (14/9852) vorlegt. Eine solche Strategie soll nach den Vorstellungen der Sachverständigen die naturschutzrelevanten Ansätze der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ausbauen und ergänzen. Notwendig sei eine stärkere Integration von Naturschutzbelangen in naturschutzrelevante Politikbereiche wie Landwirtschaft, Verkehr, Energie oder Tourismus. Angesichts der zum Teil heftigen Konflikte bei der Umsetzung von Naturschutzzielen sei die Förderung der Akzeptanz von erheblicher Bedeutung. Erforderlich sei hier die Aufklärung der Öffentlichkeit über den Wert und die Gefährdung von Naturgütern. Laut Gutachten ist zwar mit dem Bundesnaturschutzgesetz eine Stärkung und Modernisierung des Naturschutzes angestoßen worden, dennoch wird das im Naturschutzrecht enthaltene Instrumentarium nicht ausreichen, die fortschreitende Beeinträchtigung des Naturhaushalts aufzuhalten. In dem Gesetz fehlten konkrete Vorgaben, die eine Umsetzung der bundesrelevanten Naturschutzziele sicherstellen und eine einheitliche Handhabung in den Ländern fördern. Dem Schutz von Natur und Landschaft sollen künftig eine der Bedeutung dieses Politikfelds angemessene politische Aufmerksamkeit und entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen gewidmet werden.

Insgesamt falle die Gesamtbilanz der Naturschutzpolitik in Deutschland ernüchternd aus. Die Handlungskapazität sei nach Auffassung des Umweltrates unzureichend und die Durchsetzungsfähigkeit der Naturschutzvereine im Verhältnis zu lokalen und nationalen Wirtschaftinteressen oft vergleichsweise gering. Unzulänglich seien auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_228/03
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