Koalition will "fragwürdige" Steuervergünstigungen abbauen
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (15/119) dazu beitragen, dass sich künftig alle gesellschaftlichen Gruppen in angemessenem Umfang an der Finanzierung öffentlicher Leistungen beteiligen. Wie es in dem Entwurf heißt, sei das Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung nur mit einem umfassenden und durchgreifenden Abbau von Subventionen und einer entsprechend breiteren Einnahmebasis zu erreichen. Dazu sollen zwölf Steuergesetze und vier Verordnungen geändert werden. Die Koalition erhofft sich davon Steuermehreinnahmen von 3,58 Milliarden Euro im kommenden Jahr, von denen 1,53 Milliarden Euro auf den Bund, 1,46 Milliarden Euro auf die Länder und 584 Millioen Euro auf die Gemeinden entfallen.
Vorgesehen ist unter anderem, bei der Eigenheimzulage einen einheitlichen Familiengrundbetrag von 1 000 Euro und eine Kinderzulage von 800 Euro je Kind für Familien und Alleinstehende mit Kindern einzuführen. Die Einkommensgrenze, die für die nach einem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum acht Jahre lang gezahlte Zulage maßgeblich ist, soll dem Entwurf zufolge auf 70 000 Euro/140 000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete im Zweijahreszeitraum) zuzüglich 20 000 Euro je Kind abgesenkt werden. Dagegen wollen die Abgeordneten die Ökozulage bei Neubauten und Altbausanierungen auf 300 Euro anheben.
Zur Überprüfung der Einkünfte aus Kapitalerträgen will die Koalition Kontrollmitteilungen der Kreditinstitute an die Finanzbehörden einführen. Private Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und vermieteten Wohnungen sollen mit einem Steuersatz von 15 Prozent belegt werden. Auch in diesen Fällen sind Kontrollmitteilungen an Finanzbehörden geplant. Die degressive Abschreibung für Gebäude soll von fünf auf drei Prozent für die ersten acht Jahre und auf zwei Prozent für die nächsten 38 Jahre gesenkt werden. Die lineare Gebäudeabschreibung soll künftig einheitlich zwei Prozent betragen. Ferner ist vorgesehen, die Pauschalierung für die private Nutzung von betrieblich zur Verfügung gestellten Pkw von bisher monatlich 1 Prozent auf 1,5 Prozent des Listenpreises anzuheben.
Bei der Umsatzbesteuerung planen die Fraktionen, Gartenprodukte wie Blumen und Zierpflanzen künftig mit dem Regelsatz von 16 Prozent statt mit dem ermäßigten Satz zu belasten. Gleiches soll für lebende Tiere im Sinne von "landwirtschaftlichen Vorprodukten", für Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat, für Stroh und Streu von Getreide, für Futterpflanzen, für Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie, für zubereitetes Futter, für tierische und pflanzliche Düngemittel, für Brennholz und Holzabfälle, für die Tieraufzucht und -haltung, die Pflanzenanzucht und die Vatertierhaltung gelten. Bei der Durchschnittssatzbesteuerung für landwirtschaftliche Betriebe ist geplant, den Pauschsatz von neun Prozent auf sieben Prozent zu reduzieren. Die Leistungen der Zahntechniker sowie bestimmte Leistungen der Zahnärzte sollen künftig ebenfalls mit dem Regelsatz statt mit dem ermäßigten Satz besteuert werden. Für die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr will die Koalition die Umsatzsteuerbefreiung aufheben.
Auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung ist geplant, den Verlustabzug auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer beziehungsweise auf die Hälfte des Gewinns aus Gewerbetrieb einzuführen (nach Berücksichtigung der Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer). Auch die Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung soll künftig entfallen. Die Verlustverrechnung beim so genannten "Mantelkauf" soll durch Streichung der Betriebsvermögenszuführung generell versagt werden. Die körperschaftsteuerliche Organschaft (wenn ein Unternehmen in ein anderes finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist und dadurch die Möglichkeit der Verlustverrechnung besteht) will die Koalition einschränken, indem die Rückwirkung eines Gewinnabführungsvertrags nicht mehr anerkannt wird. Auch die so genannte Mehrmütterorganschaft im Bereich der Körperschaftsteuer soll nicht mehr anerkannt werden. Die gewerbesteuerliche Organschaft will die Koalition aufheben. Schließlich sollen Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds besteuert werden, indem der Anleger behandelt wird, als hätte er die Erträge unmittelbar, wie ein Direktanleger, bezogen. Durch die Zwischenschaltung eines Investmentfonds solle beim Anleger keine höhere, aber auch keine geringere steuerliche Belastung als bei einer Direktanlage eintreten, heißt es in dem Entwurf. Erforderlich sei es, vom Fonds erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren zeitnah beim Anteilscheininhaber zu besteuern, gleich ob diese ausgeschüttet oder im Fonds wieder angelegt werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist geplant, dass bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilscheinen im Privatvermögen die wieder angelegten und schon einem besteuerten Erträge abzuziehen sind.