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261/2002
Stand: 04.12.2002
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Regierung: Stellungnahme zur Urhebernachfolgevergütung noch nicht möglich

/ Recht/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Eine "umfassende" Stellungnahme zur geplanten Urhebernachfolgevergütung ist der Bundesregierung zurzeit noch nicht möglich. Dies geht aus ihrer Antwort (15/118) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/89) hervor. Die Liberalen hatten die Koalitionspläne zum Urheberrecht hinterfragt, welche dem Künstler nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfristen bei erneuter Verwendung seiner Werke eine Vergütung zusichern sollen. Die Regierung führt dazu aus, dass zunächst fristgebundene Vorhaben umzusetzen seien. Vor der Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechtsgesetzes sei erst einmal die EU-Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" in deutsches Recht zu transformieren. Das weitere Vorgehen würde dann in verschiedenen Abschnitten verlaufen. In einem ersten Schritt würde man zunächst die zwingenden Vorgaben der Richtlinie umsetzen. Inhalt eines "zweiten Korbes" würden dann unter anderem fakultative Regelungen der Richtlinie sein. Erst danach könnte sich die Bundesregierung mit den aufgeworfen Sachfragen der FDP befassen, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_261/03
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