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200/2005
Stand: 12.08.2005
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Acht in Parlamenten bereits vertretene Parteien zur Bundestagswahl zugelassen

Bundeswahlausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Bundeswahlausschuss hat am Freitagmittag acht Parteien zur Bundestagswahl (aller Voraussicht nach am 18. September) zugelassen, die im Bundestag oder in einem Landtag seit der jeweils letzten Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Es handelt dabei um die Sozialdemokratische Partei (SPD), um die Christlich-Demokratische Union (CDU), um die Christlich-Soziale Union (CSU), um Bündnis 90/Die Grünen, um die Freie Demokratische Partei (FDP), um die Linkspartei (bisher PDS), um die Deutsche Volksunion (DVU) und um die National-Demokratische Partei Deutschlands (NPD). Ferner entscheidet der Wahlausschuss in der bei Redaktionsschluss noch andauernden Sitzung über 55 sonstige Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter Johann Hahlen ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2005 angezeigt haben. Dazu ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften erforderlich. Erst mit der Anerkennung als Partei - die ausschließlich für die bevorstehende Bundestagswahl gilt - erhält eine Vereinigung das Recht, Landeslisten bei den Landeswahlleitern einzureichen. Am 25. August wird der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste entscheiden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_200/01
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