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Stand: 08.11.2004
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Finanzausschuss diskutiert effektivere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

Die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Christine Scheel, erklärt:

Der Umsatzsteuerbetrug muss effektiver bekämpft werden. Nach Schätzungen des ifo-Instituts sind die Steuermindereinnahmen in Folge von Umsatzsteuerhinterziehung sogar weiter angestiegen, im Jahr 2003 auf fast 18 Milliarden Euro. Diesen Betrug müssen alle Steuerehrlichen mit höheren Steuern oder höheren Schulden bezahlen. Verschiedene Gegenmaßnahmen haben wir bereits gesetzlich umgesetzt, es bedarf aber noch wirksamerer Maßnahmen.

Die effektivere Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Anliegen des Finanzausschusses. In einer öffentlichen Sachverständigenanhörung wird der Ausschuss am Mittwoch, dem 10. November 2004, Bilanz über die bisherigen Fortschritte bei der Betrugsbekämpfung ziehen und weitere Maßnahmen diskutieren. Wir haben dazu einen breiten Sachverständigenkreis von Vertretern der nationalen und EU-Betrugsbekämpfungsbehörden, Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Finanzverwaltung, der Strafverfolgungsbehörden und der Länder eingeladen.

Die Sachverständigen werden aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilen, wie die bisher beschlossenen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen auf die Steuerehrlichkeit wirken. Sie werden die bürokratischen Lasten für Unternehmen und Steuerverwaltung bewerten und Stellung beziehen, ob Bund und Länder die gesetzlichen Vorschriften zur Betrugsbekämpfung konsequent anwenden können.

Dringend notwendig ist mehr Effizienz bei der Steuerverwaltung. Wir werden hierzu verschiedene Vorschläge diskutieren, von mehr Anreizen für die Bundesländer, Steuern effizient zu erheben, über den Vorschlag einer zentralen Bundessteuerverwaltung bis hin zu ganz neuen Modellansätzen im Umsatzsteuersystem selbst. Vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, dem Bund und den anderen EU-Ländern. Den Ausschuss interessiert, ob die bestehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden voll genutzt werden und die Ressourcen - also Personal, Sachausstattung, Software - ausreichen und im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug optimal eingesetzt werden.

Die Umsatzsteuer ist insbesondere wegen der Vorsteuer-Erstattungsmechanismen besonders betrugsanfällig. Derzeit vorliegende Vorschläge für ein betrugsfesteres Umsatzsteuer-System werden hinsichtlich ihres bürokratischen Aufwands, der Liquidität der Unternehmen und ihrer Betrugsresistenz hinterfragt werden.


Anhörung am 10.11.2004, Beginn 12.30 Uhr; Anhörungssaal im M. E. Lüders-Haus, Rückfragen: Sekretariat des Finanzausschusses, Tel.: 030-227-32468

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411081
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