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Stand: 26.11.2004
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Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" führt Anhörung zu § 96 Bundesvertriebenengesetz durch

Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Paragrafen 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Danach haben Bund und Länder "entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten".

Die Öffnung der Grenzen zum östlichen Europa und die deutsche Wiedervereinigung haben die politischen Beziehungen tiefgreifend verändert und damit auch die Anforderungen an die kulturelle Zusammenarbeit. Zusätzliche Anforderungen entstehen durch den EU-Beitritt der ostmitteleuropäischen Nachbarn.

Die daraus resultierenden Fragen erörtert eine öffentliche Anhörung am Montag, 29. November 2004, um 13.00 Uhr, Sitzungssaal: E 300, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus, Berlin.

Die Liste der eingeladenen Experten kann unter: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/Tagesordnungen/Bundesvertriebenengesetz.pdf abgerufen werden.
Besucher-Anmeldungen bitte unter Tel. 030/227-37708.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411261
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