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März 03/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Mit Zivilrechtsänderungen Frauen künftig besser vor Gewalt schützen

(re) Ein verbesserter zivilrechtlicher Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (14/5429). Die Initiative ist Regierungsangaben zufolge Teil ihres Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Zwar lägen umfassende Untersuchungen zum Ausmaß innerfamiliärer Gewalt für Deutschland noch nicht vor, doch gingen zuverlässige Schätzungen davon aus, dass in jeder dritten Partnerschaft hier zu Lande Frauen Gewalt erführen. Rund 45.000 Frauen flüchteten jährlich vor der Gewalt ihres Partners und suchten Zuflucht in einem der 435 Frauenhäuser, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Die Regierung strebt unter anderem an, die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abzusenken, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss. Statt einer so genannten "schweren" soll deshalb laut Entwurf künftig nur noch eine "unbillige" Härte angeführt werden müssen, die es zu vermeiden gelte. Dies, so die Regierung zur Begründung, sei insbesondere bei der Anwendung von Gewalt der Fall, ebenso wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt werde.

Angestrebt wird ferner, auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen gerichtliche Schutzanordnungen gesetzlich zu ermöglichen. Die Regierung erwähnt dabei vor allem das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person. Dazu zählten auch der Einsatz des Telefons oder das Versenden von E-Mails. Insgesamt sei das einschlägige Verfahrensrecht so umgestaltet worden, dass Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen könnten (siehe auch Seite 49).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103053b
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