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Das Parlament
Nr. 12 / 21.03.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Zuständigkeit der Länder nicht beschneiden

Berliner Flughäfen

Verkehr und Bauwesen. Abgeordnete der Opposition konnten sich mit ihrer fraktionsübergreifenden Initiative (15/3727), den Flughafen Berlin-Tempelhof offen zu halten, am 18. März im Bundestag nicht durchsetzen. Mit ihrer Ablehnung folgte das Plenum einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (15/4508).

In den Beratungen des Verkehrsausschusses hatte die SPD zu bedenken gegeben, dass nach dem Grundgesetz für das Betreiben von Flughäfen und für Entscheidungen über diese die jeweiligen Länder zuständig seien und der Bundestag sich nicht in Landesangelegenheiten einmischen solle. Zudem erwarte man, dass per Gerichtsentscheidung der Flughafen Berlin-Tempelhof nicht vor dem Vorliegen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses des Flughafens Berlin-Brandenburg International außer Betrieb gehe. Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich der Argumentation der SPD weitgehend an. Die CDU/CSU nannte die Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof ohne Nachnutzungskonzept "betriebswirtschaftlich kurzsichtig und verkehrspolitisch unverantwortlich".

Bundesinteressen seien insofern berührt, als der Bund mit 26 Prozent an der Berliner Flughafengesellschaft beteiligt sei und zwei Drittel des Flughafengeländes sich in Bundesbesitz befänden. Die FDP bemängelte, dass Angebote Privater, den Flughafen Berlin-Tempelhof weiter zu betreiben, nicht vorurteilsfrei geprüft worden seien.

In einem Antrag (15/4839) bezweifelte die CDU/CSU, dass die Fernbahnanbindung für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI), über die auch der Flughafenshuttle geleitet werden soll, rechtzeitig zur geplanten Inbetriebnahme des Großflughafens 2010 fertig gestellt sein wird. Im Bereich des Berliner Eisenbahn-Außenrings soll eine Verbindungskurve zum Terminal des BBI entstehen, auf der die Dresdner Bahn und der Airport-Express fahren sollen. An die Bundesregierung richtet die Fraktion deshalb die Forderung, auf alle Beteiligten bei dem Planfeststellungsverfahren zur Dresdner Bahn so einzuwirken, dass dieses zügig zum Abschluss gebracht wird.

Bei dem Verfahren seien auch die Anwohnerinteressen "hinreichend" zu berücksichtigen, etwa was den Lärmschutz oder den Schutz vor Erschütterungen angeht. Sie bezieht sich auf Aussagen eines Regierungsvertreters vom Dezember vergangenen Jahres, denen zufolge noch kein Planfeststellungsbeschluss gefasst worden sei und damit weder Baurecht noch eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn vorliege.

Kritik übt die Fraktion auch an der mittelfristigen Finanzplanung der Deutschen Bahn AG. Dabei stützt sie sich auf Zeitungsberichte, denen zufolge die Bahn eine so genannte Negativliste erstellt habe, die zurückgestellte Projekte enthalte. Zu diesen gehöre auch die Flughafenanbindung BBI mit der Mahlower Kurve. Sie fordert deshalb von der Regierung Aufklärung darüber, ob diese durch ihren Bundesvertreter im Aufsichtsrat bei der Mittelfristplanung 2005 bis 2009 einen Vorbehalt mit Blick auf die Flughafenanbindung BBI geltend gemacht hat.

Für die Union steht fest, dass die Flughafenanbindung vom Nord-Süd-Tunnel über die Anhalter Bahn erfolgen muss, wenn im Bereich des Berliner Eisenbahn-Außenrings die Verbindungskurve für die Dresdner Bahn und den Airport-Express nicht rechtzeitig fertig gestellt wird. Auf den dortigen zwei Gleisen würde dann der gesamte Verkehr aus Richtung Dresden und Leipzig abgewickelt, sodass für den Flughafenshuttle kein Zeitfenster für eine 15-Minuten-Taktung, wie es das Betriebskonzept vorsieht, vorhanden wäre. Der Antrag wurde am 18. März an den federführenden Ausschuss überwiesen.

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