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wol
Reisekostenrecht "entschlackt"
Bundestag verabschiedet Neuregelung
Inneres. Der Bundestag hat am 17. März die von der
Regierung vorgelegte Reform des Reisekostenrechts (15/4919) mit den
Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen bei Enthaltung
der FDP verabschiedet. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des
Innenausschusses (15/5127). Die verwaltungstechnische Abwicklung
von Dienstreisen soll erleichtert und beschleunigt werden und auch
elektronisch erfolgen können. Verringert werden
Bearbeitungsaufwand und Regelungsdichte durch 17 statt bisher 27
Paragrafen und den Wegfall von zwei Rechtsverordnungen. Die
Neufassung in 16 Artikeln erfordert Folgeänderungen bei
weiteren Stammgesetzen und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt
wurden beim Gesetz Erfahrungen aus dem Abschlussbericht der in den
Haushaltsgesetzen von 1999 und 2000 beschlossenen
Experimentierklausel sowie die Erfordernis des
Travel-Management-Systems. Mit der Neuregelung sollen auch Anreize
zur Wahl umweltverträglicher Verkehrsmittel und einem
umweltgerechten Verhalten der Dienstreisenden gegeben werden. So
sind bei der Erstattung Fahrpreisermäßigungen zu
berücksichtigen und es gibt besoldungs- und
personenunabhängige Abfindungen sowie eine Abgrenzung
persönlicher Belange.
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