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03/2002
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ANHÖRUNG

"Erstmals die Filmpolitik von Bund und Ländern in ihrer Gesamtheit gewürdigt"

(ku) Zum ersten Mal ist die Filmpolitik des Bundes und der Länder in einer Gesamtschau gewürdigt worden, begrüßte Rolf Bähr von der Filmförderungsanstalt (FFA) am 13. März in der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses das filmpolitische Konzept von Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD).

Als Elemente einer inhaltlichen und nicht institutionellen Reform der Filmpolitik beträfen viele Vorschläge sowohl die Förderungen der Länder als auch des Bundes nach dem Filmförderungsgesetz (FFG). Hinzuweisen sei deshalb auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht zur wirtschaftlichen Qualität als Handelsqualität. "Von Kultur", so Bähr auf eine entsprechende Frage der Union, "steht im FFG nichts drin."

Auch Peter Weber vom ZDF bestätigte, "losgelöst vom Programmerwerb" sei es den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gestattet, Gebühren für weitergehende Filmförderung zu verwenden. Zur Frage der SPD nach informeller Förderung des deutschen Films durch kontinuierliche Information im Fernsehen wurde darauf verwiesen, dass dies bereits in einer Vielzahl von Programmteilen erfolge. Auf die Frage der Bündnisgrünen nach einer Umschichtung der Filmförderung zu Lasten der Produktion und zu Gunsten von Marketing und Vertrieb antwortete Bähr, derzeit stünden den 108 Millionen DM Fördermitteln für Produktion ganze 14 Millionen DM für Vertrieb gegenüber.

Betont wurde aber von mehreren Seiten, dass der Medienerlass, das neue Urheberrecht oder die Kreditvorgaben nach "Basel II" auf die Situation des deutschen Films mindestens ebenso starken Einfluss hätten wie die eigentlichen Förderinstrumente. Dabei gibt es in der Frage des neuen Urheberrechts durchaus unterschiedliche Einschätzungen. Während die Cineropa e.V. davon spricht, das neue Urhebervertragsrecht setze alle Filmverwerter den Nachbesserungsansprüchen von Urhebern und Darstellern aus und führe damit die absurde Situation herbei, dass erwünschte "Bestseller" zur Bedrohung für Produzenten, Verleiher und Kinobetreiber würden, besteht nach Klaus Schaefer vom Film-Fernseh-Fonds Bayern die "Bestseller-Regelung" nach dem FFG und den Länderförderrichtlinien schon längst.

Als größte Schwäche des Konzeptes bezeichnete die unabhängige Produzentin Regina Ziegler aus Berlin die Tatsach, dass "wenn von Geld gesprochen wird, überwiegend das Geld anderer gemeint" sei. Zudem gebe es nicht zu wenige Filme in Deutschland, sondern zu wenig gute. Zum Film als Kultur gehöre auch, dass es Kinos geben müsse, wenn es Film geben solle. "Filmförderung durch simple Kinoförderung" sollte nicht aus dem Blick geraten. Auch Claudia Droste-Deselaers von der Filmstiftung NRW plädierte dafür, die Kinos zu unterstützen, weil es wichtig sei, deutsche Filme erst einmal ansehen zu können. Eberhard Junkersdorf von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) illustrierte die Wechselwirkung von Wirtschafts- und Kulturgut im Ausschuss damit, dass er über Amerika am meisten durch amerikanische Filme erfahren habe. Der deutsche Film leiste nichts Vergleichbares.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203042a
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