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053/2000
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MODERNES EUROPÄISCHES ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT GEFORDERT (ANTRAG)

Berlin: (hib/WOL-in) Die Abgeordneten der CDU/CSU fordern in einem Antrag ( 14/2695) eine Abstimmung des Asyl- und Ausländerrechts zwischen den EU-Staaten.

Die Harmonisierung sollte mit Blick auf eine möglichst einheitliche Rechtsprechung und Umsetzung vorangetrieben werden.

Im Einzelnen verlangen die Abgeordneten, den Flüchtlingsbegriff unter Berücksichtigung der Genfer Flüchtlingskonvention einheitlich zu definieren und, soweit notwendig, die grundgesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Auch sei eine einheitliche Definition von sicheren Herkunftsländern und Drittstaaten vorzunehmen und darauf hinzuarbeiten, dass die in einem EU-Staat gefällten Einzelentscheidungen in allen anderen Mitgliedstaaten gelten.

Asylanträge von Bewerbern aus sicheren Herkunfts- und Drittländern sollten nach Auffassung der Union bereits an den EU-Außengrenzen entschieden werde.

Dabei sollten Asylbewerber im Fall der Ablehnung ihres Antrags keine Möglichkeit erhalten, in die EU einzureisen, um von dort aus Rechtsmittel einzulegen.

Für ein schnelles rechtsstaatliches Asylverfahren seien einheitliche Sachstandards festzulegen, heißt es in dem Antrag weiter.

Entsprechend sollten die Kompetenz der Entscheider definiert, klare Festlegungen zu den Möglichkeiten und Mitteln des Beweises oder der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen getroffen und Bestimmungen in der Frage des Rechtsschutzes und der Kriterien zu den Problemen der politischen Betätigung des Antragstellers während des Verfahrens geklärt werden..

Auch die Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber müsse einheitlich geregelt werden, besonders hinsichtlich der kontrollierten freiwilligen Ausreise und der Abschiebung.

Darüber hinaus wird von der CDU/CSU die Errichtung eines zentralen Zuwanderungsregisters in Verbindung mit einer europäischen Warndatei gefordert, in der Personen und Organisationen, die Rechtsverletzungen bei der Einreise in das EU-Gebiet begangen haben, aufgenommen werden.

Zuwanderungsregister und Warndatei sollen das EU-weite automatisierte Identifikationssystem (EURODAC) ergänzen.

Die Union begründet ihren auch damit, dass Wanderungsbewegungen nach Europa nicht mehr national zu bewältigen seien.

Deutschland habe über viele Jahre hinweg mehr Asylbewerber aufgenommen habe als alle anderen EU-Staaten zusammen.

Auch in dieser Hinsicht müsse eine Harmonisierung erreicht werden. Eine "ausreichende" Sprachkenntnis sei zudem wesentliche Voraussetzung dafür, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, so die Fraktion.

Eine einheitliche Regelung fordern die Abgeordneten schließlich auch im Hinblick auf die legale sonstige Einwanderung von Personen aus Wissenschaft, Kunst, Sport und dem Kapitalwesen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005303
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