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056/2000
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STREITKRÄFTE BEDÜRFEN EINES "PRÄSENTEN SANITÄTSDIENSTES" (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-vt) In der Bundeswehr bedarf es nach Worten der Bundesregierung eines "präsenten Sanitätsdienstes", der vor allem für den Einsatz von Krisenreaktionskräften kurzfristig verfügbar zu sein hat.

Das aktive Sanitätspersonal müsse im Frieden auf Einsätze vorbereitet und sowohl fachlich wie auch militärisch ständig in Übung gehalten werden, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2785) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/2558) zu den Bundeswehrkrankenhäusern.

Die Regierung erläutert weiter, das von ihr genannte Ziel werde zum Teil durch eine möglichst flächendeckende fachärztliche Versorgung der Soldaten in eigenen Einrichtungen erreicht.

Darüber hinaus bestehe aber eine Notwendigkeit zur stationären Mitversorgung ziviler Patienten, da die alters- und geschlechtsspezifische Struktur der Streitkräfte "ein sehr eingeschränktes Patienten- und Krankheitenspektrum" biete.

Dies resultiere daraus, dass in der Bundeswehr im Wesentlichen gesunde Männer mit einem Durchschnittsalter von 23 Jahren dienten.

Nur bei einem hinsichtlich Alter und Geschlecht uneingeschränkten Patienten, Krankheiten- oder Verletzungsspektrum hätten Sanitätsoffiziere und das Pflege-Assistenzpersonal jedoch die Möglichkeit, sich im Team umfassend zu qualifizieren und damit den Anforderungen der zu behandelnden Gesundheitsstörungen im Einsatz gerecht werden zu können.

Dies betreffe insbesondere die Erstversorgung von Patienten mit Mehrfachverletzungen. Das gesamte Spektrum der Notfall- und Rettungsmedizin habe deshalb für die Einsätze eine besondere Bedeutung.

Aus diesem Grund seien die Bundeswehrkrankenhäuser in Hamburg, Ulm, Berlin und Koblenz am zivilen Rettungsdienst beteiligt.

Außerdem sind laut Regierung die Landesärztekammern nur unter der Voraussetzung eines uneingeschränkten Patienten- und Krankheitenspektrums bereit, Ermächtigungen für die Facharztweiterbildung zu erteilen.

Zugleich werde damit auch den gesetzlichen Anforderungen an eine Qualitätssicherung entsprochen. Hieraus resultiere ein "öffentliches Interesse" an der Zulassung der Bundeswehrkrankenhäuser für die Versorgung von Zivilpatienten, da hiervon die Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes und damit die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte abhänge, so die Regierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005606
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