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124/2000
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1. Untersuchungsausschuss

KANTHER: KEINE VERSTECKTE SPENDENPROBLEMATIK BEI DER CDU HESSEN

Berlin: (hib/MAR-bn) Es gebe keine versteckte Spendenproblematik bei der CDU Hessen, erklärte der frühere Bundesminister a.D.

Manfred Kanther (CDU) am Freitagvormittag vor dem Untersuchungsausschuss "Parteispenden". Es gehe um unvollständige Rechenschaftsberichte. Die hessische CDU habe die Geldflüsse seit 1983 aufgeklärt.

Wie Kanther weiter ausführte, habe er als damaliger Landesgeschäftsführer und Generalsekretär der CDU Hessen zusammen mit dem Landesschatzmeister Ende 1983 den Transfer der so genannten Wahlkampfrücklage auf Auslandskonten beschlossen.

Sie sollte nicht im Rechenschaftsbericht auftauchen. An dem Vorgang seien allein der Landesschatzmeister und er beteiligt gewesen, auch in der Folgezeit.

In seiner Erklärung vom 14. Januar, so Kanther weiter, habe er festgestellt, es sei damals um 7, 8, vielleicht 9 Millionen DM gegangen.

Mittlerweile sei bekannt, dass es sich um eine wesentlich höhere Summe - nach Angaben des Ausschussvorsitzenden 20 Millionen DM - gehandelt habe.

Kanther gab an, dies nicht mehr erinnert zu haben. Er vertrat die Auffassung, dass die Nennung der höheren Summe am 14. Januar für ihn nichts an den weiteren Geschehnissen geändert hätte, er habe aber lediglich den von ihm genannten Betrag in Erinnerung gehabt.

Die jetzt bekannte Summe könne er sich nur mit dem Zufluss höherer Wahlkampfkostenerstattung aus drei Wahlen erklären.

Als Grund für den Vermögenstransfer ins Ausland nannte Kanther die damalige Spendenaffäre. Es habe damals die Verantwortung so definiert, die CDU Hessen im Ganzen und ihre Spender und Freunde aus der seinerzeitigen Spendendebatte herauszuhalten.

Die Affäre, in ihrer Dimension etwa mit der gegenwärtigen Situation vergleichbar, sei damals hart gewesen, Prominente und weniger Prominente seien durch die Zeitungen, zum Teil durch Gerichtsverfahren gegangen.

"Daran wollten wir nicht teilhaben", fügte Kanther an. Es sei darum gegangen, als hessische CDU aus der Affäre herauszubleiben.

Dass diese Absicht fehlerhaft und gegen das Parteiengesetz gewesen sei, habe er vielfach eingeräumt und dafür die politische Verantwortung übernommen.

Er könne nach seiner Erinnerung ausschließen, dass ein angeblich verschollenes Schlussvermögen einer staatsbürgerlichen Vereinigung identisch sei mit dem von der hessischen CDU in die Schweiz transferierten Vermögen.

Nach Angaben Kanthers wurde der Geldbedarf der Partei durch als Vermächtnisse ausgewiesene Retransfers von ausländischen Vermögenskonten teilweise gedeckt.

Nach Rückführung des dritten Vermächtnisses 1995 - bis dahin seien 13 Millionen DM zurückgeflossen - habe er das Schweizer Vermögen für erschöpft gehalten.

Er habe deshalb auch keinen Anlass gesehen, seinen Nachfolger Roland Koch drei Jahre später über die Vorgänge in Kenntnis zu setzen. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ist ebenfalls als Zeuge zur heutigen Sitzung geladen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012401
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