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160/2000
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UNION SIEHT DEUTSCH-DÄNISCHES "MODELL FÜR EUROPA" GEFÄHRDET (GROSSE ANFRAGE)

Berlin: (hib/WOL-in) In einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3579) haben die Abgeordneten die Bundesregierung gefragt, ob sie die bislang als ein Modell für Europa bezeichnete Minderheitenarbeit im deutsch-dänischen Grenzland durch erhebliche Reduzierung der finanziellen Mittel gefährden wolle.

Die Abgeordneten legen dar, dass die Bonn-Kopenhagener Minderheitenerklärungen von 1955 sich auch ohne Volksgruppengesetzgebung als geeignetes Instrument zur Lösung von Konflikten erwiesen hätten.

Dies beruhe darauf, dass Deutschland und Dänemark ein Interesse daran haben, die Probleme ihrer Bürger jenseits der eigenen Staatsgrenze einvernehmlich zu lösen und die beiden nationalen Minderheiten sich dabei konstruktiv einbringen.

Die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands korrespondiere mit entsprechenden Verpflichtungen Dänemarks.

Die gegenseitige und grenzüberschreitende Minderheitenfinanzierung sei Bestandteil des deutsch-dänischen Minderheitenmodells, die Parallelität der gegenseitigen Minderheitenfinanzierung müsse auch in Zukunft erhalten bleiben.

Die Abgeordneten der Union fragen, ob es zutrifft, dass Dänemark 45 Prozent der Kosten der dänischen Minderheit in Deutschland trägt, während Deutschland sich nur zu 33 Prozent an den Kosten der deutschen Minderheit in Dänemark beteiligt.

Sie wollen wissen, welche Auswirkungen die finanziellen Kürzungen auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen deutscher Minderheiten in Dänemark haben.

In diesem Zusammenhang wird auch nach der Schließung des deutschen Generalkonsulates in Apenrade gefragt und Auskunft darüber gefordert, ob der für Minderheitenpolitik zuständige Bundesinnenminister von der Schließung des Generalkonsulates durch das Auswärtige Amt informiert worden ist.

Schließlich wollen die Abgeordneten von der Regierung erfahren, wie die deutschen Volksgruppen in Dänemark trotz starker finanzieller Kürzungen ihre kulturellen Eigenheiten und ihre Bindung an die deutsche Sprache und Kultur wahrnehmen können.

Gefragt wird, warum es vor den Kürzungen keine Anhörung der Betroffenen gegeben habe.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016001
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