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283/2000
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AUSLANDSEINSÄTZE SOLLEN MAXIMAL VIER MONATE DAUERN DÜRFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-vt) Bundeswehrsoldaten sollen nach dem Willen der F.D.P. bei humanitären Einsätzen und Friedensmissionen im Ausland grundsätzlich nicht mehr als vier Monate abkommandiert werden dürfen.

Zudem dürfe es einen solchen Einsatz in der Regel nur einmal innerhalb von zwei Jahren geben, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 14/4536).

Ferner seien in Einzelfällen bei lang andauernden Friedensmissionen, wie beispielsweise gegenwärtig auf dem Balkan, Soldaten auf Wunsch für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in den Einsatzraum zu versetzen und ihnen Umzugskostenvergütung zuzusagen.

Die Liberalen plädieren des Weiteren für eine möglichst flexible Gestaltung der Einsatzzeiträume. Auch solle es möglich sein, auf freiwilliger Basis ein sogenanntes Job-Sharing zu ermöglichen.

Dies könne etwa dadurch erreicht werden, dass sich drei oder vier Soldaten abwechselnd einen Spezialistendienstposten teilten.

Dauere ein Auslandseinsatz länger als vier Monate, so müsse den betroffenen Soldaten pro Quartal ein einwöchiger Heimaturlaub unter Nutzung ziviler Fluglinien ermöglicht werden, so die Abgeordneten weiter.

Bei der Bemessung des Verwendungszuschlages sei zudem die Anzahl der Auslandseinsätze einzelner Soldaten zu berücksichtigen.

Die F.D.P. begründet ihre Initiative damit, die Soldaten der Bundeswehr erbrächten in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo trotz zum Teil äußerst erschwerter Bedingungen und außergewöhnlich hoher physischer und psychischer Belastungen beispielhafte Leistungen.

Sie trügen dadurch erheblich zum Ansehen Deutschlands bei. Bei allen Friedenseinsätzen müsse das Wohl der Soldaten absoluten Vorrang vor organisatorischen Fragen haben.

Der Mensch habe im Mittelpunkt zu stehen. Gesundheit und Wohl der Soldaten und ihrer Familien seien ein hohe Gut, das nicht wegen organisatorischer oder struktureller Probleme aufgegeben oder eingeschränkt werden dürfe.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028308
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