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314/2000
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Finanzen/Antwort

"BANKINTERNES RATING ERMÖGLICHT BESSERE ANPASSUNG AN DAS KREDITRISIKO"

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht in der Nutzung bankinterner Ratingverfahren einen wesentlichen Schritt, die Anforderungen der Bankenaufsicht an das Eigenkapital der Kreditinstitute stärker an die tatsächliche Risikosituation anzupassen.

Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/4861) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/4574) zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Paragraf 18 des Kreditwesengesetzes mit.

Ziel der Offenlegungsvorschriften des Kreditwesengesetzes sei es, so die Regierung, aus geeigneten Unterlagen des Kreditnehmers die Einschätzung des Kreditrisikos zu gewinnen und das notwendige Risikobewusstsein bei Kreditentscheidungen zu schärfen.

Darin würden "qualitative Anforderungen" an die organisatorische Ausgestaltung der Kreditvergabeentscheidung erhoben.

Auch werde darin die Gepflogenheit gut geführter Kreditinstitute nachvollzogen, Kredite im Interesse der eigenen Sicherheit und ihrer Gläubiger nur nach sorgfältiger Kreditwürdigkeitsprüfung zu gewähren und die finanzielle Situation des Kreditnehmers laufend zu überprüfen.

Das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgelegte Konsultationspapier enthält nach Darstellung der Regierung unter anderem einen auf bankinterne Ratings gestützten einfachen Ansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko.

Ob und wann die künftige Baseler Eigenkapitalübereinkunft, über die derzeit verhandelt wird, den Offenlegungsaufwand erhöht oder verringert, könne derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, so die Regierung.

Zu den Zielen der deutschen Verhandlungsdelegation gehöre es, dass die Finanzierungsmöglichkeit für kleinere und mittlere Unternehmen durch die Nutzung bankinterner Ratingverfahren nicht beeinträchtigt werden dürfe.

Die Reform der Baseler Eigenkapitalübereinkunft stellt der Regierung zufolge auf Eigenkapitalanforderungen ab, die dem tatsächlichen Adressenausfallrisiko angemessen sein sollen.

Eine das tatsächliche Risiko eines Kreditverhältnisses berücksichtigende Eigenkapitalanforderung könne aber nicht vorgenommen werden, ohne die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers zu beurteilen.

Daher sei nicht auszuschließen, dass die Reform der Eigenkapitalübereinkunft die Praxis zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern beeinflussen kann.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031404
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