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066/2001
Stand: 08.03.2001
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Expertengruppe soll neue Konzeption zum Jugendstrafvollzug vorbereiten

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Für eine neue Konzeption zur Regelung des Jugendstrafvollzugs soll im Auftrag der Bundesregierung eine Expertengruppe Vorarbeiten leisten. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5412) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/5177) mit. Die Liberalen hatten darin bemängelt, bis heute sei der Jugendstrafvollzug nicht auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage gestellt worden, obwohl dies aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei. Dazu erklärt die Regierung, unterschiedliche Auffassungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs sowie finanzielle Zwänge bei den für die Umsetzung zuständigen Ländern hätten bereits vor einigen Jahren dazu geführt, dass die frühere Bundesregierung eine entsprechende Initiative nicht weiter habe verfolgen können. Deshalb müsse eine neue Konzeption von einem breiten Konsens getragen werden. Dabei gelte es insbesondere, die "in einem Spannungsfeld stehenden kriminalpolitischen und finanzpolitischen Vorstellungen" in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Zudem seien Wege zu finden, auf denen ohne unvertretbar höhere Kosten den Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs Rechnung getragen werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_066/02
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