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068/2001
Stand: 12.03.2001
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Über Umfang und Ausweitung der Telefonüberwachung informieren

/Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach dem Umfang und der geplanten Ausweitung der derzeitigen Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/5422). Die Fraktion bezieht sich dabei auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und darauf, dass der Anteil der vom BND überwachte Anteil von 10 auf 20 Prozent verdoppelt werden solle. Die Abgeordneten erkundigen sich nach der Begründung für eine Befugniserweiterung des BND, "wenn doch der absolute Ertrag seit 1996 (mit damals 15.000 Vorgängen) trotz einer Kapazitätssteigerung um fast 700 Prozent annähernd konstant geblieben" sei. Außerdem soll die Regierung darüber informieren, ob unter dem Begriff Telekommunikation neben Telefongesprächen auch Faxnachrichten, Telexverbindungen, SMS-Nachrichten, Ende-zu-Ende-Übertragungen, E-Mails und Internetverbindungen zu verstehen seien. Gefragt wird auch, ob der BND etwa den Faxverkehr erfasse um ihn zu analysieren und gegebenenfalls zu dekodieren und ob die dabei erfasste Faxkorrespondenz bis zum Vorliegen eines Ergebnisses insgesamt temporär gespeichert werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_068/07
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