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082/2001
Stand: 22.03.2001
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"Personalmaßnahmen stehen im Einklang mit den Worten des Kanzlers"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Zwischen den von der Opposition zitierten Worten des Bundeskanzlers anlässlich seiner Amtsübernahme im Oktober 1998 und den erfolgten Personalmaßnahmen im Kanzleramt besteht kein Widerspruch. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5480) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/5364). Die Union hatte "erhebliche Personalveränderungen" im Bundeskanzleramt festgestellt und gefragt, wie dies mit den Worten des Bundeskanzlers in Übereinstimmung zu bringen sei, wonach "diejenigen, die hier arbeiten, in erster Linie dem Land verpflichtet sind und erst dann ihren persönlichen, politischen oder parteipolitischen Überzeugungen". In den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde laut Antwort vier Abteilungsleiter. Ein weiterer Abteilungsleiter sei zum Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes ernannt worden. Im Zuge des Regierungswechsels von 1982 seien fünf Abteilungsleiter in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

Umsetzungen hat es der Regierung zufolge seit dem Regierungswechsel im Bundeskanzleramt für einen Gruppenleiter, zwei Referatsleiter, 14 Referenten und 18 Sachbearbeiter gegeben. Versetzt oder zu anderen Ressorts abgeordnet worden seien neun Gruppenleiter, 26 Referatsleiter, 41 Referenten und 24 Sachbearbeiter. Die Regierung erläutert, die Personalrotation mit den Ressorts und ihren Geschäftsbereichen sei von Beginn an das wichtigste personalwirtschaftliche Instrument des Bundeskanzlers, wie bereits in den Kabinettsbeschlüssen von 1970 und von 1995 formalisiert. Danach seien allein in der Zeit von 1992 bis 1998 insgesamt 90 Angehörige des höheren Dienstes, davon 64 auf Referatsleiterebene oder höher, versetzt worden. Auf Sachbearbeiterebene habe es 53 Rotationsfälle gegeben. Die Personalrotation zum Regierungswechsel setze somit nur die bisherige Praxis fort und stehe voll im Einklang mit der vom Bundesbeamtengesetz geforderten Personalpolitik nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_082/04
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