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095/2001
Stand: 30.03.2001
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Regierung: Kein Anlass zu Korrekturen am neuen Spendenrecht

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass zu Korrekturen am neuen Spendenrecht. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 14/5726) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/5602). Das bis Ende 1999 geltende Spendenrecht sei unübersichtlich, kompliziert und nicht mehr stimmig gewesen, teilt die Regierung darin mit. Auch habe der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert. Die Verordnung der Regierung zu Änderung der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung vom Dezember 1999 sehe unter anderem vor, dass Spenden und bestimmte Mitgliedsbeiträge nach verbindlichen amtlichen Vordrucken bestätigt werden müssen, die das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder erstellt. Weitere Änderungen bei der steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen und bei den Vordrucken habe das Stiftungsförderungsgesetz vom vergangenen Jahr ergeben. Angesichts erheblicher steuerlicher Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen sei es zumutbar, ein Mindestmaß an steuerlichen Vorgaben einzuhalten, argumentiert die Regierung. Viele Vorwürfe gegen die neuen Regelungen, sie seien zu kompliziert, hätten sich durch sachorientierte Information ausräumen lassen.

Die rund 380.000 gemeinnützigen Organisationen teilt die Regierung in drei Gruppen ein. In der ersten Gruppe befänden sich Organisationen, die seit dem 1.Januar 2000 erstmalig selbst Zuwendungen bestätigen dürften. Zur zweiten Gruppe zählten Gruppierungen, die dies bereits zuvor durften. Für diese sei eine Übergangsfrist bis Mitte 2000 eingeräumt worden, um neue Vordrucke zu beschaffen oder ihre EDV-Programme zu ändern. In der dritten Gruppe seien Stiftungen, für die nach dem Stiftungsförderungsgesetz rückwirkend ab 1. Januar 2000 weitere Steuervergünstigungen gewährt würden. Diesen Stiftungen sei eine Übergangsfrist bis Ende 2000 eingeräumt worden. Eine Verlängerung dieser bereits abgelaufenen Fristen würde nur die Organisationen benachteiligen, welche die steuerlichen Regelungen eingehalten haben, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_095/11
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