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117/2001
Stand: 25.04.2001
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"Rassismusbekämpfung ist ein Leitthema polizeilicher Aus- und Fortbildung"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist ein Leitthema in der Aus- und Fortbildung der deutschen Polizei. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5891) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5708). Danach erfahren deutsche Polizeibeamte eine intensive Unterrichtung über Grund- und Menschenrechte, Ethik, Ausländer, Asylrecht, ethnische Besonderheiten sowie die Bildung sozialer Urteile. Die Schulungen würden ergänzt durch ein spezielles Kommunikations- und Verhaltenstraining. Auch seien die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Polizei und Fremde" der Polizeiführungsakademie bei den Polizeien der Länder in der Ausbildung, der Fortbildung sowie bei der Organisations- und Personalentwicklung entsprechend umgesetzt worden und würden unter Einbeziehung internationaler Projekte zur Antidiskriminierung laufend evaluiert. Auch beim Bundesgrenzschutz (BGS) seien die Themen Bestandteil der Laufbahnausbildung und beim Bundeskriminalamt (BKA) Gegenstand von Lehrveranstaltungen sowohl im Grundstudium als auch in den Hauptstudien.

Zur ausländischen Herkunft von Beamten bei Polizei, BGS oder BKA wird erklärt, diese sei im Zusammenhang mit Einstellungen in den Dienst nicht relevant und werde daher nicht erfasst. Zahlenangaben der Länder bezögen sich deshalb ausschließlich auf Personen, die zum Zeitpunkt der Einstellung eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten oder über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügten. Zur Kritik des UN-Ausschusses CERD (Committee on Elimination of Racial Discrimination) vom März 2001 erklärt die Regierung, sie werde die Schlussfolgerungen des Ausschusses zum Anlass nehmen, erneut zu prüfen, ob eine Erklärung nach Artikel 14 des CERD abgegeben werden solle. Damit würde die Zuständigkeit des UN-Ausschusses anerkannt, Mitteilungen von Personen zu prüfen, die vorgeben, Opfer einer Verletzung im Sinne von Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit zu sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_117/04
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