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145/2001
Stand: 28.05.2001
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PDS will wieder eine Vermögensteuer einführen

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Erhebung von Vermögensteuer vorzulegen. Dabei solle das Gesamtvermögen natürlicher Personen steuerpflichtig sein, heißt es in einem Antrag ( 14/6112). Grundbesitz müsse wie andere Vermögensarten mit einem "zeitnah ermittelten Verkehrswert" angesetzt werden, so die Fraktion. Da eine allgemeine Neubewertung von Grundvermögen nur mit hohem Verwaltungs- und Zeitaufwand möglich wäre, sollten ausschließlich solche Einheiten bewertet werden, die für Vermögensteuerzwecke benötigt werden. Selbstgenutztes Wohneigentum wollen die Abgeordneten bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens unberücksichtigt wissen. Ebenfalls außer Acht gelassen werden sollten Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bis zu einem Wert von einer Million DM, wenn der Anteilseigener am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist. Den nach Abzug des Freibetrages übersteigenden Teil will die PDS mit 85 Prozent ansetzen.

Natürlichen volljährigen Personen räumt die Fraktion einen Freibetrag von 200.000 DM, Kindern von bis zu 100.000 DM ein. Das steuerfreie Vermögen wollen die Abgeordneten um 50.000 DM erhöhen, wenn Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet haben oder wegen Behinderungen erwerbsunfähig sind. Der Steuersatz soll bis zu 250.000 DM ein halbes Prozent, bis zu einer halben Million DM ein Prozent, bis zu einer Million DM 1,5 Prozent, bis zu 1,5 Millionen DM zwei Prozent, bis zu 2 Millionen DM 2,5 Prozent und ab 2 Millionen DM drei Prozent betragen. Sollte die Vermögensteuer zusammen mit der Einkommensteuer im gleichen Zeitraum 60 Prozent der Summe der Einkünfte übersteigen, soll sie auf Antrag herabgesetzt werden, heißt es weiter. Die PDS erhofft sich davon Steuermehreinnahmen von 15 bis 18 Milliarden DM. Die Fraktion verweist darauf, dass derzeit rund 2,6 Millionen Deutsche zu den vermögenden Personen zählten, die über ein liquides Vermögen von durchschnittlich 1,1 Millionen DM verfügen könnten. Auf Grund der einkommensteuerlichen Entlastung von diesem Jahr an beteiligten sich Vermögende und Besserverdienende künftig noch weniger an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben. Bund und Länder würden durch die Einnahmeausfälle gezwungen, bisherige Sozialstandards wie den freien und kostenlosen Zugang zu Bildungseinrichtungen zu senken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_145/03
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