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160/2001
Stand: 12.06.2001
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65 iranische Staatsangehörige im Jahr 2000 abgeschoben

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Im Jahr 2000 sind nach Mitteilung der Bundesregierung insgesamt 65 iranische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben worden, im ersten Quartal dieses Jahres seien es 24 Personen gewesen. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6155) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6018) weiter mitteilt, sei ihr die Zahl religiös Verfolgter aus dem Iran, die in Deutschland Asyl suchten, nicht bekannt. Sie erläutert, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge werde statistisch nicht erfasst, aus welchem Grund Asyl gewährt werde. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, nehme das Bundesamt grundsätzlich keinen Kontakt zu ausländischen Botschaften auf und leite somit auch keine Dokumente oder sonstige Unterlagen dorthin weiter. In einem von der Fraktion geschilderten Fall, in dem die Taufurkunde eines vom Islam zum Christentum konvertierten Asylsuchenden aus dem Iran an die Botschaft Teherans in Berlin weitergeleitet wurde, sei dies nicht durch das Bundesamt, sondern durch die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen erfolgt, so die Regierung weiter. Dabei handele es sich "offensichtlich um einen bedauerlichen Einzelfall", da die zuständigen Behörden grundsätzlich sorgsam mit den Dokumenten Asylsuchender umgingen, erklärt die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_160/06
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