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164/2001
Stand: 15.06.2001
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31.325 Berufskrankheiten bei ehemaligen Wismut-Beschäftigten anerkannt

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Bei den ehemaligen Beschäftigten der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut wurden bis 1999 in insgesamt 31.325 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. In 7.695 Fällen habe es sich um von Strahlen verursachte Krebserkrankungen gehandelt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6271) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6017). Im vergangenen Jahr seien 1.592 Beschäftigte der Wismut GmbH als beruflich strahlenexponierte Personen eingestuft worden. Weiter heißt es, von 1991 bis 1999 seien 1.890 Personen verstorben, bei denen das für die Berufskrankheit ursächliche Leiden zum Tode geführt habe. Nach Angaben der Regierung geht der Strahlenschutz davon aus, dass auch niedrige Strahlenexpositionen mit Gesundheitsrisiken verbunden sind, wenn auch nur mit der entsprechend geringen Wahrscheinlichkeit. Die Grenzwerte in der Strahlenschutzverordnung seien deshalb keine Schwellenwerte, unterhalb derer keine Effekte auftreten würden. Auch bei niedrigen Expositionen seien Effekte zu beobachten und individuelle Schäden könnten nicht ausgeschlossen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_164/04
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