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174/2001
Stand: 21.06.2001
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Vor Parlamentsbeschluss Forschung an embryonalen Stammzellen unterlassen

/Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion muss sowohl der Import von als auch die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland unterbleiben, bis der Bundestag dazu eine Entscheidung getroffen hat. Die Union schreibt in einem Antrag ( 14/6314) weiter, diese Parlamentsentscheidung solle auf der Grundlage einer Empfehlung der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" getroffen werden. An die Bundesregierung ergeht die Aufforderung, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Parlaments sicherzustellen, dass kein Import solcher Stammzellen nach Deutschland stattfindet, deren Gewinnung die Tötung von Embryonen voraussetzt. Darüber hinaus soll der Bundestag an die Adresse der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Erwartung formulieren, dass diese vor einem Parlamentsbeschluss keine entsprechenden Forschungsvorhaben fördert. Schließlich soll der Bundestag nach dem Willen der CDU/CSU an die Wissenschaftler in Deutschland apellieren, bis zu einer Entscheidung vom Import von und der Forschung an embryonalen Stammzellen abzusehen. Die Initiatoren verweisen darauf, der Gesetzgeber habe bei der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes im Jahre 1991 nicht vorhersehen können, dass der Fortschritt im Bereich der Bio- und Gentechnologie die Gewinnung von und Forschung an embryonalen Stammzellen ermöglicht. Import und Forschung, für deren Gewinnung die Tötung des Embryos Voraussetzung sei, seien deshalb nicht erfasst. Insofern bestehe eine Gesetzeslücke.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_174/02
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