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177/2001
Stand: 25.06.2001
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Öffentliche Anhörung zu Strafen bei Beschimpfung religiöser Bekenntnisse

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Eine Vorschrift des Strafgesetzbuches (§ 166), welche die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt, steht am kommenden Mittwoch, 27. Juni, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Elf Sachverständige sollen zu einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4558) Stellung nehmen, der einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse zum Ziel hat. Unter den Experten sind unter anderem Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Kommissariats der katholischen Bischöfe sowie der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland. Zudem werden juristische Sachverständige von Universitäten und aus der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr in Saal 3 S 001 (SPD-Fraktionssaal) im Reichstagsgebäude.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_177/03
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