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192/2001
Stand: 04.07.2001
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Reform des Risikostrukturausgleichs weitgehend begrüßt

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Experten des Gesundheitswesens begrüßen die Reform des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen weitgehend. Auf einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses erklärte der Vertreter des AOK-Bundesverbandes zum Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6432) am Mittwochnachmittag, die Initiative gehe größtenteils in die richtige Richtung. Mit der vorgesehenen Förderung von strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten (Disease-Management-Programme) fließe das Geld dorthin, wo es tatsächlich ausgegeben werde. Außerdem würden die Anreize zur Risikoselektion von Versicherten verringert und die Versorgung von chronisch Kranken verbessert. Allerdings könnten mit den Gesetzesänderungen die Finanzprobleme kurzfristig nicht behoben werden, so dass weitere Modifizierungen nötig seien. Nach Ansicht des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) wurde mit dem bisherigen Strukturausgleich die günstigste Risikostruktur subventioniert. Daher habe man vorgeschlagen, den Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent für alle gesetzlichen Krankenkassen vorzuschreiben. Der von der Koalition anvisierte Risikopool zur Lastenverteilung sei lediglich eine neue Form der Quersubventionierung. Zu begrüßen sei das "versorgungspolitische Anliegen" der Initiative, erklärte der Experte. Es gebe jetzt größere Anreize, etwas für chronisch Kranke zu tun.

Der IKK-Bundesverband geht davon aus, dass die Wanderungen zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen zu einer Entsolidarisierung des Systems führen. Um diese Entwicklung zu stoppen, bedürfe es über den Gesetzentwurf hinausgehender Versorgungselemente. Ansonsten bleibe es bei symbolischer Politik und die Schere der Entsolidarisierung könne nicht geschlossen werden. Den diskutierten und geforderten Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent lehnte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen ab. Dieser hätte zum Ergebnis gehabt, dass keine einzige Mark zwischen den Kassen geflossen wäre. Als einziger Effekt wäre der Beitragssatz der Betriebskrankenkassen unattraktiv geworden. Die Krankenkassen würden von den Wanderungen der Mitglieder nicht in ihrer Existenz bedroht, hieß es in der Anhörung. Professor Günter Neubacher möchte dagegen den gesamten Risikostrukturausgleich in seiner Funktion überprüft sehen. Er reduziere die Anreize, effektiver zu sein. Der Wettbewerb zwischen den Kassen müsse auf die Leistungen ausgedehnt werden, damit die Wirtschaftlichkeit an Bedeutung gewinnen könne. Das System müsse daran gemessen werden, was es für die Versicherten bringt, erklärte der Sachverständige.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_192/04
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