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202/2001
Stand: 16.07.2001
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V-Leute sollen nicht die Zielsetzung eines Beobachtungsobjektes bestimmen

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hält sich strikt an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts bei der nachrichtendienstlichen Beobachtung. Danach achtet das BfV bei der eigenen "Quellenführung" (durch V-Leute) darauf, dass diese nicht die Zielsetzung oder Aktivitäten eines Beobachtungsobjekts entscheidend bestimmen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6301) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6238) über Auswirkungen einer Tätigkeit von V-Leuten bei Neonazis. Der Antwort zufolge wird bei Anhaltspunkten für einen eventuellen Missbrauch finanzieller Vergütungen konsequent nachgegangen. Im Übrigen, so die Regierung, nehme sie zu Einzelvorgängen in den Ländern grundsätzlich keine Stellung. Auch sei es nicht ihre Aufgabe, die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu bewerten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_202/08
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