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221/2001
Stand: 15.08.2001
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Zahl der Arbeitsplätze in der Biotechnologie hat sich seit Ende 1996 verdoppelt

/Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Zahl der Arbeitsplätze in der Biotechnologie hat sich laut Bundesregierung seit Ende 1996 mehr als verdoppelt. Im Jahre 2000 hingen circa 100.000 Beschäftigte direkt oder indirekt von dieser Branche ab, davon 20.000 im öffentlichen Bereich, schreibt die Regierung in ihrem als Unterrichtung ( 14/6763) vorgelegten Zweiten Bericht über Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz. Danach seien seit Ende 1996 11.000 bis 20.000 Arbeitsplätze in Biotechnologieunternehmen im engeren Sinne sowie 40.000 bis 50.000 Jobs durch indirekte Effekte geschaffen worden. Weiter erklärt die Regierung, die Gentechnik eröffne wertvolle Chancen in vielfältigen Anwendungsfeldern. Sie habe sich insbesondere im medizinisch-pharmazeutischen Anwendungsbereich etabliert. Nun komme es darauf an, die verantwortbaren Innovationspotenziale der Gentechnik zu nutzen und weiter zu entwickeln. Weiter heißt es, das Gentechnikrecht habe sich während der nun mehr als zehnjährigen Geltung in seiner Schutzfunktion bewährt. Zugleich bleibe es aber dabei, dass wegen des großen Potenzials und der vielfältigen Möglichkeiten die Anwendung gentechnischer Methoden, der Umgang mit derartig veränderten Organismen und insbesondere deren Freisetzung in die Umwelt mit Risiken verbunden sein könnten, die auch heute noch im Einzelfall schwer abschätzbar seien. Schäden für Menschen oder Umwelt, die auf gentechnische Arbeiten oder gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen wären, seien der Regierung aus Deutschland nicht bekannt.

Laut Unterrichtung gibt es Anwendungsbereiche der Gentechnik, in denen die Erfahrungen einerseits noch gering sind und in denen es andererseits Hinweise auf Risiken insbesondere für die Umwelt gibt, die möglicherweise erst mittel- bis langfristig zu Tage treten. Dies gelte vor allem für den Bereich der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen. Nach Ansicht der Regierung kommt es bei der anstehenden Novellierung des Gentechnikrechts vor allem darauf an, das vorhandene "bewährte Instrumentarium" behutsam fortzuentwickeln und dabei den mittlerweile vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnissen anzupassen. Dabei sollten die Grundstrukturen des Sicherheitskonzepts erhalten bleiben. Diese sind den Angaben zufolge die primäre Verantwortung des Betreibers, die sorgfältige Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage in jedem Einzelfall, weitgehende vorbeugende behördliche Kontrolle und der kontrollierte schrittweise Weg vom Labor zur breiten Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen im Freiland.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_221/02
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