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240/2001
Stand: 17.09.2001
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Nutzer von Freizeitgrundstücken künftig an öffentlichen Lasten beteiligen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Nutzer von kleingärtnerisch genutzten Grundstücken sowie von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken sollen in Zukunft "angemessen" an den öffentlichen Lasten dieser Immobilie beteiligt werden. Die Regierung strebt nach eigenen Angaben mit einem Gesetzentwurf ( 14/6884) damit an, einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1999 nachzukommen. Dem Entwurf zufolge sollen Grundstückeigentümer ab dem 30. Juni 2001 vom Nutzer solcher Flächen die Erstattung "regelmäßig wiederkehrender öffentlicher Lasten" verlangen dürfen, die auf Grundstück ruhen. Zudem sollen vom Nutzer nach dem 3. Oktober 1990 einmalig erhobene Beiträge und sonstige Abgaben für die genannten Grundstücke bis zu einer Höhe von 50 Prozent zurück verlangt werden dürfen. Dabei sind Jahresraten mit einer Höhe von nicht mehr als zehn Prozent der aufgelaufenen Gesamtsumme vorgesehen. Dem Eigentümer soll bei besonders großen Grundstücken (ab 1000 Quadratmeter) laut Regierung ferner das Recht eingeräumt werden, eine Teilkündigung vorzunehmen. Dem Nutzer müssten allerdings anschließend mindestens 400 Quadratmeter verbleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_240/03
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