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249/2001
Stand: 25.09.2001
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Union will den europäischen Forschungsraum gestärkt wissen

/Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/MAR) Mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm 2002 bis 2006 (6. FRP) soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion der europäische Forschungsraum gestärkt werden. In ihrem dazu vorgelegten Antrag ( 14/6948) begrüßt sie zwar den Kommissionsvorschlag für das 6. FRP "in seiner Gesamtausrichtung", sieht jedoch noch Änderungsbedarf. So sollen bei der Durchführung der Forschungsförderung nicht ausschließlich die von der Kommission vorgeschlagenen neuen Instrumente wie Exzellenznetze oder integrierte Projekte eingesetzt werden. Vielmehr sollten diese zunächst erprobt, daneben aber die bewährte Projektförderung beibehalten werden.

Ferner bedürfen dem Antrag zufolge die Maßnahmen zur "Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschaft- und Technologiebedarf der EU" der Definition klarer wissenschaftlicher und technologischer Ziele und der Festlegung von Prioritäten. Auch sollen die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung und Mittelvergabe durch einen Programmausschuss beteiligt werden. Gefordert wird auch, klare und unbürokratische Beteiligungsregeln für die Projektnehmer zu erarbeiten und den Verwaltungsaufwand auf das unabdingbar Notwendige zu begrenzen. Die Evaluierung habe ausschließlich durch externe Sachverständige zu erfolgen. Aus deutscher Sicht nicht akzeptabel ist nach Worten der Antragsteller die geplante erhebliche Mittelkürzung für die Forschungen zur kontrollierten Kernfusion von bisher 788 Millionen € auf demnächst 700 Millionen €.

Weiter soll die Bundesregierung aufgefordert werden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Beschlussfassung im Juni 2002 sicher zu stellen, damit ein lückenloser Übergang vom 5. und das 6. FRP gewährleistet ist. Darüber hinaus soll sie gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission eine Strategie entwickeln, um Europa für Forscher aus außereuropäischen Staaten attraktiver zu machen und diese in das 6. FRP zu integrieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_249/02
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