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254/2001
Stand: 02.10.2001
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Bei der öffentlichen Auftragsvergabe auf Tarifeinhaltung achten

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen öffentliche Auftragsgeber dazu verpflichten, Bau- und Verkehrsdienstleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Abgabe des Angebotes verpflichten, die am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktionen ( 14/6982) hervor. Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer sollen in die "Tariftreue" einbezogen werden. Die Tariftreueverpflichtung solle für staatliche Auftraggeber bei öffentlichen Bauaufträgen und bei Dienstleistungsaufträgen gelten, soweit sie den öffentlichen Personennahverkehr betreffen. Um ein Aufblähen der Bürokratie zu verhindern, sei eine Bagatellklausel vorzusehen. Die Fraktionen wünschen sich ein einfaches, mittelstandsfreundliches, flächendeckendes und auch für ausländische Unternehmen leicht handhabbares Verfahren, das den Anforderungen des Verfassungs- und Europarechts entspricht. Um die Tariftreueverpflichtung zu überprüfen, solle den öffentlichen Auftraggebern ein auf die "notwendige Kontrolle" begrenzter Einblick in die Unterlagen der Unternehmen ermöglicht werden. Unterstützt werden sollen sie dabei von fachkundigen Behörden, etwa von der Bundesanstalt für Arbeit oder von Zolldienststellen. Unternehmen, die sich nicht an die Tarife halten, sollten mit Vertragsstrafen, einer Kündigung des Vertrages und dem zeitlich befristeten Ausschluss von weiteren öffentlichen Aufträgen belegt werden.

Zur Begründung heißt es, im Bausektor führe der zunehmende Einsatz von Billiglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen. Viele Unternehmen sähen sich unter zunehmendem Lohnkostendruck. Besonders betroffen seien tarifgebundene Arbeitsplätze. Eine ähnliche Entwicklung erwarten SPD und Bündnisgrüne für den öffentlichen Personennahverkehr. Auch hier drohe ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienstleistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_254/06
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