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260/2001
Stand: 10.10.2001
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System des Vorsteuerabzugs in der Kritik

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat das deutsche System des Vorsteuerabzugs in Frage gestellt. In seiner schriftlichen Stellungnahme zu der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für ein Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ( 14/6883), die am heutigen Mittwoch um 10.00 Uhr begonnen hat, wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer nur bei der Abgabe von Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher zu erheben. Damit würden sich die Probleme des Vorsteuerabzugs und die daraus resultierende Schädigung von Fiskus und Unternehmen erledigen.

In der Gesetzesbegründung heißt es, in Deutschland und in anderen EU-Staaten würden zunehmend Betrugsfälle in Form so genannter Karussellgeschäfte aufgedeckt. Die "ersparte" Umsatzsteuer werde zur Verbilligung der im "Karussell" weitergelieferten, meist hochwertigen Waren verwendet, wobei die Täter europaweit agierten. Dabei handele es sich um eine Form des organisierten Verbrechens, so die Regierung. Alle bisher aufgedeckten betrügerischen Aktivitäten, die sich häufig in Größenordnungen von mehrstelligen Millionenbeträgen bewegten, ließen erhebliche Steuerausfälle befürchten. Um dem entgegenzuwirken, solle das Finanzamt künftig mit Zustimmung des Steuerpflichtigen die Auszahlung von Vorsteuer-Erstattungsbeträgen von Sicherheitsleistungen abhängig machen können, wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug überhaupt vorliegen. Nach der Neuregelung würde der Erstattungsbetrag ausbezahlt und der Unternehmer mit den Kosten einer Bankbürgschaft belastet. Bei nicht abgeführter Vorsteuer hätte das Finanzamt künftig die Möglichkeit, Unternehmer, die vom Karussellgeschäft wussten oder davon hätten wissen müssen, für die nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar zu machen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hält eine einheitliche Steuernummernsystematik und ein zentrales Namensregister für wirkungsvoll, aber nur mittelfristig machbar. Bis dahin sollte eine rasche Zugriffs- und Auskunftsmöglichkeit über das Bundesamt für Finanzen organisiert werden. Hilfreich wäre auch eine Verpflichtung aller Unternehmer, auf ihren Rechnungen ihr zuständiges Finanzamt und die Steuernummer auszuweisen, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass das Regierungsvorhaben nur bestimmte Teilbereiche regelt und zu kurz greift. Auch seien Anwendungsschwierigkeiten bei der Finanzverwaltung zu erwarten. Der Bund Deutscher Finanzrichter hält das vorgesehene Betretungsrecht für bedenklich, wonach die Finanzämter jederzeit während der Geschäft- und Arbeitszeiten Grundstücke und Räume von Gewerbetreibenden und Freiberuflern auch ohne deren Einverständnis betreten können, um eine gleichmäßige Umsatzbesteuerung sicherzustellen. Der Deutsche Steuerberaterverband meint, die Gefahr des Umsatzsteuerbetruges durch die Karussellgeschäfte dürfe nicht zu Beschränkungen im Umsatzsteuerrecht für alle Unternehmer führen. Dagegen hält der Deutsche Gewerkschaftsbund die Einführung eines Haftungstatbestandes für Fälle des Umsatzsteuerbetrugs für notwendig, um den Anspruch des Staates auf Sicherung seiner Steuerbasis durchzusetzen. So könne verhindert werden, dass steuerehrliche Unternehmen dauerhaft durch kriminelle Wettbewerbsverfälschungen geschädigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_260/02
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