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272/2001
Stand: 17.10.2001
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Vertrag von Nizza gebilligt

Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union/

Berlin: (hib/BOB) Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Europaausschuss am Mittwochnachmittag den Vertrag von Nizza gebilligt. Die Bundesregierung hatte dazu einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/6146) vorgelegt. Lediglich die PDS-Fraktion votierte gegen die Vorlage. Der Vertrag soll nach derzeitigen Planungen am (morgigen) Donnerstag, 18. Oktober, vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Nach dem Willen des Fachausschusses ist dazu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Der Vertrag von Nizza sieht unter anderem vor, dass künftig nach einer Erweiterung der EU die bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten ein stärkeres Gewicht als bisher erhalten, damit auch in einer erweiterten EU eine angemessene Relation zwischen Stimmengewicht und Bevölkerungsgröße erhalten bleibt. Deutschland soll - wie Frankreich, Großbritannien und Italien - künftig über 29 Stimmen im Rat verfügen. Zur Stärkung der demokratischen Legitimation von Ratsbeschlüssen ist den Angaben zufolge zusätzlich bestimmt worden, dass die Mitgliedstaaten, die diese Entscheidung im Rat annehmen, mindestens 62 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Damit bevölkerungsärmere Staaten nicht ohne weiteres überstimmt werden können, müsse eine Entscheidung immer auch von der Mehrheit der Mitgliedstaaten getragen sein. In Nizza wurde Ende vergangenen Jahres ferner beschlossen, ab der nächsten Amtsperiode (im Jahr 2005) die EU-Kommission aus nur noch einem Kommissar pro Mitgliedstaat bestehen zu lassen. Dies bedeute, dass die großen Mitgliedstaaten, so auch die Bundesrepublik Deutschland, auf ihren zweiten Kommissar verzichten müssen. Eine Festlegung der Obergrenze von beispielsweise 20 Kommissaren sei nicht möglich gewesen, erklärt die Regierung.

Der Vertrag von Nizza sieht außerdem vor, dass die Position des Kommissionspräsidenten deutlich gestärkt wird und dass auch für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Zukunft eine verstärkte Zusammenarbeit bestimmter Mitgliedstaaten eingeleitet werden kann. Zudem würden die Mehrheitsentscheidungen im Rat ausgedehnt. Dies betreffe beispielsweise die Freizügigkeit der Unionsbürger sowie einige Bestimmungen im Bereichder Wirtschafts- und Währungsunion und in eingeschränktem Maße Bereiche der Außenhandelspolitik. Schließlich soll die Rolle des Europäischen Parlaments (EP) weiter gestärkt werden. Deutschland solle ab der nächsten Wahlperiode, die im Jahre 2004 beginnt, entsprechend seiner Bevölkerungsgröße auch weiterhin über 99 Abgeordnete verfügen, während andere Staaten künftig weniger Vertreter als bisher ins EP entsenden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_272/01
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