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299/2001
Stand: 14.11.2001
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Privaten Wohnungsbau durch Steuererleichterungen ankurbeln

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die derzeitigen Genehmigungs- und Fertigstellungszahlen im Wohnungsneubau liegen nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes unter dem langfristig erforderlichen Niveau. Durch entsprechende finanziellen Rahmenbedingungen für die Bildung von Wohneigentum sollte daher die Nachfrage unterstützt werden, empfiehlt der Verband in seiner Stellungnahme zur heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie über die Zukunft der deutschen Bauwirtschaft. Plädiert wird für eine Absenkung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 2 Prozent, für die Halbierung des Mehrwertsteuersatzes bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Wohnungen sowie dafür, dass private Haushalte Ausgaben für Bauleistungen im Wohnungsbau steuerlich geltend machen können.

Die steuerrechtlichen Bestimmungen hätten sich in den letzten Jahren überwiegend zu Lasten der Investitionen verändert, stellt der Verband fest. Lediglich die Umstellung von der progressionsabhängigen Förderung des Wohneigentums auf die Eigenheimzulage habe einen positiven Effekt auf die Bautätigkeit gehabt. Diese Wirkung sei jedoch mit der Absenkung der Einkommensgrenzen ab Januar 2000 deutlich reduziert worden. Auch das Mietrecht werde den privaten Wohnungsbau durch die ungleichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter belasten. Von den diesjährigen Wohnungsbaugenehmigungen bis August seien 85 Prozent auf überwiegend selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser und auf Eigentumswohnungen entfallen. Im Übrigen weist das Baugewerbe auf die starke Überregulierung in der Bauwirtschaft hin. Hier sollten nach Meinung des Verbandes nur noch sicherheitsrelevante Aspekte rechtlich geregelt werden. Auf Grund der neuen Energieeinsparverordnung gebe es die Chance, dass gerade für kleine und mittlere Betriebe in den nächsten Jahren zusätzliche Bauaufgaben zukommen. Chancen ergäben sich auch dadurch, dass bei vielen öffentlichen Gebäuden in Kommunen in die Energieeinsparung investiert werden müsse. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt, die Anschaffungskosten für den Grund und Boden nicht mehr in die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage aufzunehmen. Auch sollten die erforderlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten von 100.000 DM auf 200.000 DM angehoben und der Prozentsatz der Förderung zurückgeführt werden, um einen Anreiz zu schaffen, künftig verstärkt legale Baudienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ebenso sollten Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in die Förderung aufgenommen werden. Der ZDH will das wohnungsbauwirtschaftliche Instrumentarium stärker auf den Wohnungsbestand ausgerichtet wissen.

Die Bundesarchitektenkammer plädiert dafür, bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums den Kauf von Wohnungen aus dem Bestand in gleicher Höhe zu fördern wie den Neubau. Dies würde der Abwanderung aus den Innenstädten und der Zersiedelung im Umland entgegenwirken. Die Anhebung der steuerfreien Veräußerungsfrist von zwei auf zehn Jahre für Immobilien hat nach Meinung der Kammer das Investitionsverhalten verschlechtert und sei vor allem für den Aufbau Ost kontraproduktiv gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_299/04
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